Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Das Grundkapital von mindestens 1 Million Schilling wird durch den Verkauf von Aktien an die Aktionäre aufgebracht. Mit dem Kauf einer Aktie erwirbt der Aktionär das Recht auf Dividende (Anteil am Gewinn der AG), auf Stimmrecht in der Hauptversammlung und Recht auf Bezug "junger Aktien", wenn das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird. Die AG haftet mit ihrem Grundkapital (und eventuell mit vorhandenen Rücklagen). Das Risiko der einzelnen Aktionäre ist auf den bezahlten Wert der Aktie beschränkt. Der Aufsichtsrat ist das kontrollierende Organ der AG und wird von der Hauptversammlung gewählt.
Er besteht aus drei bis zwanzig Mitgliedern, wobei ein Drittel aus Arbeitnehmervertretern zu bestehen hat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand (auf höchstens fünf Jahre) und beaufsichtigt laufend die Geschäftsführung. Er hat das Recht auf permanente Einsicht in alle Unterlagen der AG. Meist muß er außerordentliche Geschäfte oder solche größeren Umfangs ausdrücklich genehmigen. Ein grosser Vorteil einer AG: Die Aufbringung von großen Eigenkapitalsummen ist durch Beteiligungen vieler "kleiner" Aktionäre möglich.
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