Beim Erwerb einer Immobilie ist es wichtig alle Kosten zu erfassen, die mit dem Kauf in Verbindung stehen. Die Anschaffungskosten einer Immobilie werden unterschieden zwischen dem eigentlichen Kaufpreis und den Anschaffungsnebenkosten. Den Anschaffungsnebenkosten sind die Auflassungsgebühren, Grundbuchgebühren, Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Sachverständigenkosten für Wertgutachten und die Maklercourtage zuzuordnen.
1.1 Verschuldungsgrad
Als maximale Obergrenze für das Fremdkapital kann die Höhe des reinen Kaufpreises gewählt werden. Besser ist es natürlich wenn eine Eigenkapitalquote von 20-30% nachgewiesen werden kann. Prinzipiell hängt die Höhe des Fremdkapitals von der Belastbarkeit und Bonität des Darlehensnehmer ab.
1.2 Fremdkapitalherkunft
Der Darlehensnehmer kann sich das Fremdkapital über Geschäftsbanken, Bausparkassen, Versicherungen und Hypothekenbanken beschaffen. Weiter besteht die Möglichkeit öffentliche Baudarlehen, Aufwendungszuschüsse, Annuitätshilfen, usw. von den öffentlichen Haushalten zu erhalten. Für die Restfinanzierung können u.a. Arbeitgeberdarlehen, Werkdarlehen und auch Verwandtendarlehen zum Tragen kommen.
1.3 Eigenkapitalherkunft
Das Eigenkapital kann in Form von Bankguthaben, Bausparguthaben sowie durch Eigenleistungen (Muskelhypothek) aufgebracht werden. Sofern schon ein Grundstück vorhanden ist, kann auch dieses als Eigenkapital eingebracht werden.
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