1) Die Vorbereitung des Budgets:/>
Einzelne Haushaltsleitende Organe (im wesentlichen die einzelnen Bundesministerien) arbeiten für ihren Bereich Voranschlagsentwürfe aus und übermitteln diese dem Bundesministerium für Finanzen. Den Voranschlägen sind jedenfalls Erläuterungen sowie weitere Unterlagen wie Wirtschaftsdaten anzuschließen.
2) Erstellung und Vorbereitung des Budgets
Der Finanzminister hat die Voranschlagsentwürfe unter Bedachtnahme auf die finanziellen Leistungsmöglichkeiten des Bundes zu überprüfen und dann den sogenannten Bundesvoranschlagsentwurf zu erstellen. Nun ist alles der Bundesregierung vorzulegen. Die Bundesregierung hat dem Nationalrat spätestens zehn Wochen vor Ablauf des Finanzjahres den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr vorzulegen.
3. Inhalt und Aufbau des Budgets
Das Budget hat den Gesamthaushalt darzustellen. Dieser besteht aus dem allgemeinen Haushalt und dem Ausgleichshaushalt. Allgemeiner Haushalt und Ausgleichshaushalt sind gesondert darzustellen.
Die Darstellung des Haushaltes hat durch eine aufgegliederte Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben zu erfolgen.
Allgemeiner Haushalt: Personalausgaben
Sachausgaben
Einnahmen
Ausgleichshaushalt: Ausgaben für die Rückzahlung und Einnahmen aus der Aufnahme von Finanzschulden;
Der Bundesvoranschlag ist in Kapitel unterteilt. Die Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Kapitels werden weiter in Voranschlagsansätze untergliedert. Die Gliederung der Voranschlagsansätze erfolgt nach finanzwirtschaftlichen Kriterien
4. Beschluss des Bundesfinanzgesetzes
Der Nationalrat beschließt das jährliche Budget des Bundes in Form des Bundesfinanzgesetzes. Diesem Beschluss gehen die Budgetrede des Bundesministers für Finanzen sowie parlamentarische Beratungen im Budgetausschuss und im Plenum des Nationalrates voraus.
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