1. Grundsatz der Einjährigkeit:br /
Nach dem Bundesverfassungsgesetz ist das Budget für ein Jahr (Finanzjahr) aufzustellen. Ein Finanzjahr einspricht einem Kalenderjahr.
2. Grundsatz der Einheit:
Das Bundesverfassungsgesetz verlangt, dass dem Nationalrat ein Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Bundes vorzulegen ist. Der Staatsvorschlag soll der einzige Voranschlag sein und ein Gesamtbild des Bundeshaushaltes vermitteln.
3. Grundsatz der Vollständigkeit:
In dieses eine Budget sind alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes aufzunehmen.
4. Grundsatz des Bruttobudgets:
Einnahmen und Ausgaben sind voneinander getrennt und in voller Höhe(brutto) zu veranschlagen.
5. Grundsatz der Budgetwahrheit:
Die Einnahmen und Ausgaben sind möglichst genau zu veranschlagen. Die Voranschlagsbeträge sind zu errechnen, wenn dies nicht möglich ist, zu schätzen.
6. Grundsatz des Gleichgewichts:
Das Budget soll für die Aufrechterhaltung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sorgen.
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