Def.:
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Vollhafter ist.
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführungsbefugnis der GmbH & Co. KG hat die Komplementär GmbH inne, welche durch einen Geschäftsführer vertreten wird. Außenstehende Fachleute können als Geschäftsführer der Komplementär GmbH eingesetzt werden. Es gelten dieselben Rechtsgrundlagen wie bei der KG.
Kapitalbeschaffung:
Durch die Aufnahme weiterer Kommanditeinlagen kann Eigenkapital beschafft werden. ( allerdings erhöht sich durch die Haftungsbeschränkung der GmbH das Risiko der Gläubiger)
Rechtsgrundlage:
- Befugnisse der Geschäftsführer und der Gesellschafter der GmbH: GmbHG
- Befugnisse der Kommanditisten: HGB
Haftung:
Die GmbH haftet als Komplementärin unbeschränkt mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter allerdings nur mit ihrer Einlage.
Gewinnverteilung:
Keine besonderen Vorschriften
Vorteile:
- Geringes Risiko für Gesellschafter
- Flexiblere Eigenfinanzierung ( Kommanditeinlagen statt schwer zu
übertragender Stammeinlagen )
- variablere und besser qualifizierte Geschäftsführung
- Steuer Vorteil im Vergleich zu GmbH
Nachteile:
- Geringe Kreditwürdigkeit wegen Haftungsbeschränkung
- Weniger Mitbestimmung der Arbeitnehmer als bei der GmbH, da die GmbH im Rahmen der GmbH & Co. KG nur ein Mantel ist.
- Teilhafter haben nur geringen Einfluss auf das Unternehmen ( siehe KG )
- Doppelte Buchführung ( GmbH & KG )
Gründung:
- Mindestens ein Gesellschafter
- Kein Mindestkapital nötig
- Startkosten ca. 1500 - 1750 €
- Viele Formalitäten (z.B. Eintrag ins Handelsregister)
Die GmbH & Co. KG meidet die Nachteile und nutzt die Vorteile einer Personengesellschaft.
Generelle Entscheidungsregel: Risiko und Gewinnerwartung hoch: => GmbH & Co. KG
|