a) Generalversammlung:
In ihr sind alle Mitgliedsstaaten vertreten. Hier verfügt jeder Mitgliedsstaat, unabhängig von seiner Größe, über eine Stimme. Die Generalversammlung tritt jährlich einmal zusammen, gelegentlich aber auch Sondersitzungen. Sie kann alle Angelegenheiten beraten, für die sie nach der Charta zuständig ist. Zu Beginn einer jeden Jahressitzung wird ein Sitzungspräsident gewählt.
b) Sicherheitsrat:
Der Sicherheitsrat trägt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfrieden". Er verfügt über weit reichende Kompetenz, Maßnahmen zur Friedenswahrung oder zur Friedenschaffung. Hierzu kann er besondere Instrumente einsetzen, wie z. B. die Friedenstruppen (Blauhelme) oder Hilfsorgane wie die Sonderkommission für die Vernichtung von Massenvernichtungswaffen im Irak (UNSCOM) oder für die Verbrechen im früheren Jugoslawien (ICTY).
Dem Sicherheitsrat gehören (seit 1964) 15 Mitglieder an. Fünf davon sind ständige Mitglieder: Frankreich, England, Russland, USA und China. Die zehn nichtständigen Mitglieder werden von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt, wobei in jedem Jahr fünf neue bestimmt werden.
c) Wirtschafts- und Sozialrat:
Der Wirtschafts- und Sozialrat ist zuständig für die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Programme, die zur Vermeidung und Beseitigung der Konfliktursachen auf der Erde beitragen. Zu ihm gehören zahlreiche Sonderorganisationen, sowie fünf regionale Wirtschaftskommissionen.
d) Treuhandrat:
Der Treuhandrat hat fünf Mitglieder: China, Frankreich, Russland, England und die Vereinigten Staaten. Der Rat hat am 1. November 1994 seine Arbeit eingestellt. Mit einer am selben Tag angenommenen Resolution änderte der Rat seine Geschäftsordnung, die bisher verpflichtende jährliche Zusammenkünfte vorsah. Heute trifft man sich nur noch bei Bedarf.
e) Internationaler Gerichtshof:
Dieses Organ, mit dem Sitz in Den Haag (Niederlande) besteht aus 15 unabhängigen Richtern aus verschienenen Ländern, die von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat für neun Jahre gewählt werden. Die Hauptaufgabe von ihm ist es die Behandlung zwischenstaatlicher Streitigkeiten zu lösen. Bei einem Urteil des Gerichtshofes kann keine Berufung zugelassen werden.
f) Sekretariat:
Der Generalsekretär wird von der Generalversammlung für fünf Jahre gewählt. Er hat einen neutralen Status, kann er helfen internationale Konflikte zu lösen. Als höchster Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär zudem für die Administration der Weltorganisation verantwortlich, die mehr als 52 000 Menschen beschäftigt, davon 8 700 im Sekretariat. Die Diplomaten und Beamten des Generalsekretariats müssen sich mit ihrer politischen Loyalität ganz in den Dienst der UNO stellen und ihre Aufgaben unabhängig von den nationalen Interessen z. B. ihrer Heimatländer erfüllen.
6. Finanzierung:
Die UNO finanziert sich durch die Beiträge und freiwillige Spenden ihrer Mitgliedsstaaten. Der Jahreshaushalt von 2000 beläuft sich auf rund 2,5 Milliarden US-Dollar. Den größten Beitrag leisten die USA mit 25%, Japan mit 20%. Deutschland leistet ungefähr Beiträge von 10%.
7. Die Rolle Deutschlands in der UNO:
Am 18. September 1973 trat Deutschland den Vereinten Nationen bei. Deutschland ist bis zum Jahr 2004 im Sicherheitsrat als nichtständiges Mitglied vertreten.
8. Aktuelle Probleme:
Hungersnöte in Afrika, die uns allen bekannt sind, sowie Massenmorde auf den schwarzen Kontinent. Massenvernichtungswaffen im Irak und den weiter andauernden Problemen in Afghanistan, sowie Naturkatastrophen. Das alles stellt weitere Herausforderungen für die Vereinten Nationen dar.
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