Erfolgskonten
Als Kaufmann sind Sie verpflichtet, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs gegenübergestellt ( § 242 HGB). Die Aufwendungen und Erträge werden im Laufe des Geschäftsjahrs auf Aufwandskonten und Ertragskonten gebucht. Aufwands- und Ertragskonten sind Erfolgskonten.
In Ihrer Bilanz weisen Sie als Kaufmann das Verhältnis des Vermögens und der Schulden Ihres Unternehmens aus. Die Vermögensposten werden auf der Aktivseite, die Schuldposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der Saldo ist das Kapital. Steht das Kapital auf der Passivseite, sind die Aktivbestände höher als die Passivbestände. Steht das Kapital auf der Aktivseite, sind die Passivbestände höher als die Aktivbestände.
Kapitalvergleich
Beim Vergleich des Anfangskapitals mit dem Endkapital eines Geschäftsjahres geht man von dem zu erstrebenden Fall aus, dass das Kapital auf der rechten Seite der Bilanz steht.
Ist das Endkapital höher als das Anfangskapital, wurde ein Gewinn erzielt. Ist aber das Endkapital niedriger als das Anfangskapital, wurde ein Verlust erwirtschaftet.
Gewinn und Verlust beruhen also auf einer Änderung des Kapitals. Gewinn und Verlust drücken den Geschäftserfolg aus. Der Geschäftserfolg beruht also auf einer Kapitaländerung.
Kapitalveränderungen werden durch Geschäfte des Kaufmanns erzielt. Kapitalerhöhende Geschäfte sind die Aufwendungen. Ist das Endkapital aufgrund der Gesamtsumme der Geschäfte, also aller Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahrs, höher als das Anfangskapital, wurde als Geschäftserfolg ein Gewinn erzielt. Ist hingegen das Endkapital aufgrund der Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahrs niedriger als das Anfangskapital, ist der Geschäftserfolg ein Verlust.
Auf den Erfolgskonten werden kapitaländernde, erfolgswirksame Geschäftsvorfälle gebucht. DIe kapitalmindernden Geschäfte, die Aufwendungen, werden auf Aufwandskonten gebucht.
Das Kapital steht auf der rechten Seite der Bilanz. Das Kapital ist ein Bestandskonto. Da es auf der Passivseite der Bilanz steht, ist es ein Passivkonto. Kapitalerhöhungen werden auf der Haben-Seite des Kapitalkontos und Kapitalminderungen auf der Soll-Seite des Kapitalkontos gebucht. Daher sind auch auf den Konten, die Kapitalerhöhungen ausweisen (Ertragskonten), die Erträge auf der Haben-Seite zu buchen. Auf den Konten, die Kapitalminderungen ausweisen (Aufwandskonten), werden die Aufwendungen auf der Soll-Seite gebucht.
Es werden daher die Erfolge gebucht:
Erträge
Aufwendungen
Die Gegenbuchung von Erfolgsbuchungen erfolgen immer auf Bestandskonten.
In der Regel besteht eine Buchführung aus einer Vielzahl von Aufwandskonten und Ertragskonten. Deshalb besteht die Gefahr, dass Sie die Übersicht verlieren. Legen Sie daher Ihrer Buchführung einen Kontenplan zugrunde, den Sie nach einem Kontenrahmen aufstellen.
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