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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

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Gesetzgebungs- und kontrollfunktion in bundes- & landtag



Gesetzgebungsfunktion: /> In Bundestag und Landtag funktioniert die Gesetzgebung in mehreren Phasen, der Initiativphase, Beratungsphase, der Beschlussphase und der Inkraftsetzung. In beiden Institutionen werden in der Beschlussphase bis zu 3 Beratungen über das Gesetz durchgeführt, welche zwischendurch von Ausschüssen überarbeitet/ geprüft werden. In beiden Fällen kommt es zu mehreren Abstimmungen, wobei es im Landtag zur Abstimmung unter den Landtagsabgeordneten kommt und im Bundestag zur Abstimmung der Bundestagsabgeordneten sowie dem Bundesrat. Der Bundesrat ist in der Hinsicht wichtig, da dieser eigene Gesetzideen einbringen kann, zu den Gesetzesentwürfen der Regierung Stellung nimmt, eventuelle Einsprüche gegen nicht zustimmende Gesetze tätigen kann und definitive Ablehnungen bzw. Zustimmungen bringt. Zudem wirkt der Bundesrat beim Erlass von Rechtsverordnungen des Bundes und dessen Europapolitik mit. Außerdem erhalten die Bundesländer durch den Bundesrat stärkeren Einfluss auf die Gesetzgebung der Bundesebene und können Landesinteressen durch Ablehnungen einbringen. In der Gesetzgebung ist unterschiedlich, dass während der Initiativphase im Bundestag Gesetzesvorschläge im Bundesministerium erarbeitet werden, welche im Landtag neben der Landesregierung auch teilweise vom Volk erarbeitet werden können. Im Landtag erfolgt die Beratungsphase nicht so ausführlich wie im Bundestag, bei dem mindestens 5% der Bundestagsabgeordneten ihre Entwürfe einbringen müssen und Bundesrat und Bundestag die Vorschläge beschließen müssen. Nachdem die Entwürfe in der Beschlussphase von den Ausschüssen überprüft wurden kann es im Landtag zur entgültigen Ablehnung kommen, sollte im Bundestag eine Ablehnung erfolgen besteht hier die Möglichkeit durch den Vermittlungsausschuss das Gesetzgebungsverfahren erneut aufzugreifen, welcher den Vorschlag eventuell weiter verändert. Sollte ein Gesetz Zustimmung gewinnen so wird dieses im Bundestag von der Bundeskanzlerin und dem zuständigen Minister unterzeichnet, sowie dem Bundespräsidenten. Im Landtag ist die Landtagspräsidentin für die Unterzeichnung des Gesetzes zuständig.

Schlussfolgernd kann man feststellen, dass die Gesetzgebung auf Bundesebene kontrollierter ist, als auf Landesebene, da die Gesetzgebung im Bundestag durch größere umfassendere Verfahren geprägt ist und an mehreren Stellen Zustimmung gewinnen muss. Zudem erkennt man, dass der Landtag nur in bestimmten Bereichen mitwirken kann.



Kontrollfunktion
Die Kontrollfunktion wird sowohl vom Bundestag, als auch vom Landtag ausgeführt. Kontrollorgane sind Regierung und Opposition, welche sich gegenseitig durch Untersuchungsausschüsse kontrollieren. Beide Versammlungen haben die Möglichkeit juristisch zu prüfen, ob die politischen Entscheidungen in Form von Gesetzen und Verordnungen verfassungsrechtlich sind. Mittels des konstruktiven Misstrauensvotum können Regierung bzw. Regierungsmitglieder ersetzt werden. Allerdings unterscheidet sich die Kontrollfunktion dadurch, dass die Kontrolle nur auf eigener Ebene ausgeführt wird. Hinzukommend gibt es ein parlamentarisches Fragerecht, bei denen große und kleine Anfragen von Bundestag und Landtag immer beantwortet werden. Zudem müssen Kabinettsberichterstattungen und Befragungen der Regierung absolviert werden. Abschließend kann man davon ausgehen, dass sich die Kontrollfunktion in wenigen Punkten unterscheidet.

 
 

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