Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union. Im Gerichtshof ist jedes Mitgliedsland der EU mit einem Richter vertreten. Alle Personen müssen die Gewähr für die Unabhängigkeit des EuGH bieten und in ihren Staaten die Voraussetzungen für die höchsten Richterämter erfüllen oder höchstanerkannte Juristen sein.
Der EuGH nimmt verschiedene Funktionen wahr, die in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten auf verschiedene Gerichtszweige verteilt sind:
· Als Verfassungsgericht entscheidet er bei Streitigkeiten zwischen den EU-Organen und bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung der EU;
· als Verwaltungsgericht überprüft er, ob die Verwaltungsvorschriften und das Verwaltungshandeln der EU-Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht vereinbar sind;
· als Arbeits- und Sozialgericht entscheidet er bei Fragen, die die Freizügigkeit, die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer und die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben betreffen;
· als Strafgericht überprüft er die Bußgeldentscheidungen der EU-Kommission;
· als Zivilgericht urteilt er bei Schadensersatzklagen und bei der Auslegung der Brüsseler Konvention über die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
Der EuGH kann von einem Mitgliedstaat, einem Organ der EU sowie von unmittelbar und individuell betroffenen natürlichen und juristischen Personen angerufen werden. Jeder Bürger kann sich an den EuGH wenden, wenn er seine Grundrechte durch das Handeln der Institutionen verletzt sieht.
(Werden gemeinsame Regelwerke in der EU beschlossen, muss natürlich auch sichergestellt sein, dass sie in der Praxis eingehalten und überall gleich ausgelegt werden können. )Diese Einhaltung der Rechtsvorschriften ist die Aufgabe des Gerichthofs der europäischen Gemeinschaften. Er legt Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung der EU Verträge und EU Rechtsvorschriften bei. Gibt es bei nationalen Gerichten Unsicherheiten in der Anwendung dieser Vorschriften, so müssen sie sich an den Gerichtshof wenden. Einzelpersonen können beim Gerichtshof gegen EU - Organe klagen.
|