08.05.1945 bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht
23.05.1949 Geburtsstunde der BRD mit Erlass des Grundgesetzes
05.10.1950 geheimes Treffen von Adenauer und ehemaligen Offizieren der
deutschen Wehrmacht: Besprechung Auf- und Ausbau Bundeswehr
Oktober 1954 Eintritt der BRD in die Westeuropäische Union durch den er-
weiterten Brüsseler Vertrag
09.05.1955 Beitritt der BRD in die Nato, mit der Erlaubnis, eine 500.000 Mann
starke Armee zu integrieren
06.07.1955 Erster Verteidigungsminister Theodor Blank
12.11.1955 Offizielle Gründung der BW mit Einstellung der ersten 101 Soldaten
per Ernennungsurkunde
01.04.1956 Inkrafttreten des "Soldatengesetzes", erst ab jetzt offizielle
Bezeichnung "Bundeswehr"
24.12.1956 Grundwehrdienst wird auf 12 Monate festgesetzt
01.04.1957 Die ersten 10.000 Wehrpflichtigen werden einberufen
25.03.1958 Atomare Bewaffnung der BW wird beschlossen, jedoch hat die BW
kein Verfügungsrecht darüber
1960 Ausrüstung der BW mit Trägersystemen, wie alle Nato-Partner
Seit ihrer Gründung in schwierigen Zeiten hat sich die BW als Instrument der Politik bewährt. Dank ihres demokratischen Selbstverständnisses, ihres hohen Ausbildungsstandes und ihrer Integration in die Nato genießt sie hohes Ansehen und Vertrauen bei ihren Bündnispartnern und darüber hinaus. Wer hätte das nach dem verheerenden 2. Weltkrieg gedacht.
Gesetzlichen Grundlagen der Bundeswehr
liegen für die Streitkräfte in Art. 87a GG
für die Bundeswehrverwaltung in Art. 87b GG.
In der Friedenszeit liegt die Befehlsgewalt über die Streitkräfte beim Verteidigungsminister z.Zt. Rudolf Scharping, gem. Art. 65a GG
Im Verteidigungsfall geht die Befehlsgewalt gem. Art. 115b GG auf den Bundeskanzler über.
Schaltet sich die Nato ein, so unterliegt die BW dem Befehl der Nato.
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