Oft genannt und im Maastrichter Vertrag festgelegt, muß man sie dennoch immer wieder aufführen. Nach Meinung des britischen EU-Kommissars Leon Brittan haben sie in den letzten Jahren ihre heilsame Wirkung bereits bewiesen, selbst wenn es zu keiner Währungsunion käme.
. Inflation: Die durchschnittliche Inflationsrate während des letzten Jahres vor der Prüfung darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der höchstens drei preisstabilsten Länder der EU liegen.
. Zinsen: Die durchschnittlichen langfristigen Zinsen während des letzten Jahres vor der Prüfung dürfen nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der höchstens drei preisstabilsten Länder der EU liegen.
. Budgetdefizit: Das geplante oder tatsächliche staatliche Budgetdefizit auf allen Staatsebenen, ohne Erträge aus Privatisierungen von Staatsbetrieben, aber inklusive Arbeitslosen- und Pensionskassen, darf nicht mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen.
. Staatsschulden: Die Staatsschulden dürfen nicht mehr als 60% des BIP betragen.
. Wechselkurse: Einhalten der normalen Bandbreite im EWS ohne größere Probleme während mindestens zwei Jahren vor Beginn der Währungsunion. Insbesondere ist eine Abwertung aus eigener Initiative in dieser Zeitspanne untersagt.
Bei Beginn der dritten Stufe der Währungsreform ist bei allen beteiligten Staaten die Unabhängigkeit ihrer Zentralbank von der Regierung vorausgesetzt.
Die erste Stufe der Währungsreform hat mit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags begonnen, die zweite wurde mit der Einrichtung des Europäischen Währungsinstitutes in Frankfurt erreicht. In ihr befindet sich gegenwärtig die EU. Die dritte Stufe wird mit der Auswahl der Teilnahmeberechtigten vorbereitet und mit der Fixierung des dauerhaften Verhältnisses ihrer Währungen zu der einheitlichen Währung erklommen. Auf ihr geht es dann, ab dem 1.1.99 um die technische Umstellung der gemeinsamen, aber in unterschiedlichen Geldzeichen ausgedrückten Währung auf ein einheitliches Geldzeichen.
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