7.5.1 Übersicht
Kapitalherkunft
Rechtsstellung Innenfinanzierung
aus
Unternehmen Außenfinanzierung
von
außen
Eigenfinanzierung
= Eigenkapital Selbstfinanzierung durch
einbehaltenen (thesaurierten)
Gewinn Kapitalerhöhung durch
alte / neue Gesellschafter
z.B. Aktien bei AG
Fremdfinanzierung
= Fremdkapital Pensionsrückstellungen
als Rückstellung
Bankkredite
Lieferantenkredite
...
ohne Umschichtungsfinanzierung (Abschreibungen)
Beschaffung von disponiblem Kapital zur Deckung das Kapitalbedarfs
EK
durch Eigenfinanzierung innerbetriebliche Freisetzung gebundenen Kapitals FK
bei Fremdfinanzierung
Einlagen
(alte und neue
Gesellschafter) thesaurierter
Gewinn Umschichtungs-
finanzierung
(z.B. Abschreibungen) Rückst. Kredite
5% 4% 38% 8% 45%
s. 7.5.3 Beteiligungsfin. 7.5.2 Selbstfinanzierung i.w.s. 7.5.4 Fremdfin.
7.5.2 Selbstfinanzierung
7.5.2.1 Überblick
Innenfinanzierung als Eigen- und Fremdfinanzierung
Finanzierung aus Umsätzen Finanzierung aus sonstigen Geldfreisetzungen
Fin. aus Fin. aus Fin. aus Rationalisierung Reduzierung
Gewinn Abschr. Rückstellungs- im Cash-Mana- des Kapital-
(EK) (EK) gegenwerten gement bedarfs
(L.-Ruchti) (FK)
(7.5.2.2) (7.5.2.3) (7.5.2.4)
7.5.2.2 Selbstfinanzierung i.e. S (aus Gewinnthesaurierung)
Bruttogewinn (nach Steuern: Gewerbesteuern, Grundsteuer, Verkehrs- und Verbrauchssteuern) = Aufwand- und Kostensteuern
% Gewerbeertragssteuern
gewinnabhängige Steuern des Unternehmens
% Körperschaftssteuer
Dividende (KöSt 36%)
Nettogewinn
einbehaltende Thesaurierung (KöSt 56%)
Steuern der Gesellschaft Steuern der Gesellschafter
. Einkommenssteuer: (inkl. Zuschläge, KiSt)
-53% 7,5% und 9% auf die 53% Einkommensst.
. Körperschaftssteuer auch anrechenbar | gutzuschreiben
Schütt aus (Dividende) - hol zurück (Eigen-Außen-Finanz.) - Verfahren
Unter Selbstfinanzierung versteht man die Finanzierung aus Gewinnen, die im Unternehmen zurückbehalten werden.
Diese Zurückbehaltung kann dabei auf unterschiedliche Weise erfolgen:
. Einbehaltung ausgewiesener Gewinne (offene Selbstfinanzierung)
. Minderung des auszuweisenden Gewinns durch Bildung stiller Rücklagen
(gebildet durch Unterbewertung von Aktiva oder Überbewertung von Passiva,
in einer Bilanz nicht offen ausgewiesen)
. zeitliche Verzögerung der Gewinnausschüttung (temporäre Selbstfinanzierung)
durch zweckentsprechende Wahl des Bilanzstichtages und Bilanzvorlagetermins
Vorteile : - stille Rücklagen steuerfrei
- keine Kreditbelastung
7.5.2.3 Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten
Kapitalfreisetzungseffekt
(Umschichtungsfinanzierung) Kapazitätserweiterungseffekt
Lohmann - Ruchti - Effekt
Abschreibungen im Rewe* als Aufwand/ Kosten verrechnet (gewinnbringend), im Preis kalkuliert, fließen über Umsatz als liquide Mittel zurück und stehen als freigesetztes Kapital zur Verfügung; Kredittilgung oder ...
...anders "liquidierte Abschreibungen" werden, da für Ersatzinvestitionen noch nicht benötigt, für Erweiterungsinvestitionen verwendet
* Rechnungswesen (Buchführung)
Def.: Die Beträge, die auf Grund einer planmäßigen Rechnung zur Erfassung des Wertever- zehrs am AV (Anlagevermögen) in der GuV-Rechnung (Gewinn und Verlust) als Auf- wand und in der Kostenrechnung als Kosten angesetzt werden, heißen Abschreibun-
gen.
Ziel: periodengerechte Berücksichtigung der Ausgaben bzw. der Kosten.
Die Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten geht von der Grundprämisse aus,
daß Abschreibungen als Aufwendungen bzw. Kosten in die Preise kalkuliert und über
die Umsatzerlöse "verdient" werden.
Kapitalfreisetzungseffekt:
Abschreibung kommen über die Umsatzerlöse (Preis) herein und stehen vor
Reinvestition der betreffenden Güter dem Betrieb zur Verfügung.
Kapazitätserweiterungseffekt: (Lohmann-Ruchti-Effekt)
Abschreibungen (freigesetzte Mittel aus dem Kapitalfreisetzungseffekt) kommen über die
Umsatzerlöse (Preis) herein und werden nicht für Ersatzinvestition benötigt,
sie können daher für Erweiterungsinvestitionen verwendet werden.
Beispiel:
10 Maschinen werden angeschafft,
Preis einer Maschine: 10.000 DM (lin. Abschreibung)
AV= 10 000 DM (AV = Anlagevermögen)
ND = 5 Jahre (ND = Nutzungsdauer)
TK = 100 L.E. (totale Leistungseinheit) (TK = Totalkapazität einer Neuanlage)
PK = 20 L.E. (PK = Periodenkapazität)
Kapazitätserweiterungseffekt von Abschreibungen:
Jahre Anzahl
Maschinen Abschrei-bung () Reininvest.
DM Rest TK
am 1.1 PK
am 1.1 Reinvest.
TK am 31.12
1 10 20.000 20.000 0 1.000 200 200
2 12 24.000 20.000 4.000 1.000* 240 200
3 14 28.000 30.000 2.000 960 280 300
4 17 34.000 30.000 6.000 980 340 300
5 20 40.000 40.000 6.000 940 400 400
6 14 28.000 30.000 4.000 940 280 300
7 15 30.000 30.000 4.000 960 300 300
8 16 32.000 30.000 6.000 960 320 300
9 16 32.000 30.000 8.000 940 320 300
10 16 32.000 40.000 0 920 320 400
11 16 32.000 30.000 2.000 1000 320 300
12 16 32.000 30.000 4.000 980 320 300
Bem: TK und PK können nie vergrößert werden!
(*: 1000 = ((100 L.E. - 0 L.E.) 2 neue Maschinen) + ((100 L.E. - 20 L.E.) 10 alte Masch.))
Totalkapazität: Produktzahl, noch insgesamt fertigbar bis zum Ende der Restnutzungsdauer
. Anlage
. Anlagen
Periodenkapazität: Produktzahl, Leistungsbündel pro (Teil-) Periode
TKAnlagenpark = const, wenn Abschreibung sofort reinvestiert werden!
Kapazitätserweiterungseffekt allein von der Nutzungsdauer der Anlagen abhängig
Prämissen:
. gegebene Anfangskapazität
. Investitionen zu Periodenende (Kapazitätserweiterung)
. Abschreibungsdauer = Nutzungsdauer (lineare Abschreibung, vollverdient)
. Abschreibungssumme = Reinvestitionssumme (in liquider Form zur Kapazitätsausweitung)
. Finanzierung der Erstausstattung über EK bzw. prolongierbares (tilgungsfreies) FK
Kritik / Voraussetzungen:
1. Preis Selbstkosten und Vollkostendeckung als Voraussetzung. Diese Beziehung zwischen Kosten- und Ertragsseite existiert in Wirklichkeit nicht.
2. Abschreibungsgegenwert in liquider Form
3. Erstausstattung mit Eigenkapital
4. freigesetzte Mittel müssen zur Kapazitätsausweitung möglichst schnell in gleichwertige Anlagen reinvestiert werden. Aber bei steigendem Maschinenbestand zusätzliches AV und UV nötig (z.B. Gebäude, Vorräte...)
5. Verkaufs- und Beschaffungspreise konstant. Aber: Kapazitätsausweitung i.a. Erweiterung der angebotenen Menge, dadurch können aber meist nur geringe Ver- kaufspreise erzielt werden.
6. weitgehende Teilbarkeit des Anlagevermögens
7.5.2.4 Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten
Bilanz
Aktiva Passiva
Vermögen
Mittelverwendung Kapital
Mittelherkunft
Anlagevermögen
. Erstinvestition
. Folgeinvestition
Bankguthaben Eigenkapital
Wertminderung
(kum. Abschreibungen)
Rückstellungen (1)
= ungewisse Verbindlichkeiten bzw.
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
(1) % Bildung der Rückstellungen über zwischenzeitliche 'Fondbildung'
Aufwand zu Lasten zu Lasten Gewinn EK / ESt
Gewinn (brutto) zur Finanzierung auch anderer Objekte
Eigenkapital (netto)
Pensionszahlung zu Lasten der
Rückstellung (Pensionsrückstellungen)
Periode 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Kap. Bedarf p a. -300 -300
dito kum. 300 600 900 1200 1500 1800 2100 2400 2700 3000
Gewinn von Pension 400
Pensauf wg. Rückstellung 200 200 - - - - -
Gewinn nach Pens. 200 200 400
Gewinn nach Steuern 80 80 160
Pensionsverschuldung p.a. -200
dito kum.
Neuverschuldung p.a. -20 -340
dito kum. -20 -40 -60 -80 -100 -440 -780 -1120
7.5.3 Beteiligungsfinanzierung
Eigenkapital von außen zugeführt (a),(b)
Erhöhung der Kapitaleinlagen der bisherigen Gesellschafter
Aufnahme neuer Gesellschafter gegen Bar- oder Sacheinlage
Formen der Beteiligung:
. Geldeinlagen
. Sacheinlagen (Bewertungsproblem)
. Rechte | Patente | Lizenzen (Bewertungsproblem)
a) bei emissionsfähigen Unternehmen b) bei nicht emissionsfähigen Unternehmen
. "Verbriefte" Anteile . OHG
. AG über Aktien . KG
. KGaA . GmbH
Verbriefung der EK-Anteile durch Aktien bei AG:
. Zerlegung des Grundkapitals: . Nennwert (z.B. 50,- DM vom EK)
. Quotenaktie (z.B. vom EK)
. Übertragbarkeit: Namens-, Inhaber-, vinculierte Aktien
. Umfang der Rechte: Stamm-, Vorzugsaktien (keine Mitsprache, dafür höhere Dividende)
. Ausgabezeitpunkt: alte, junge Aktien
Aktienwerte
. Nominalwert ® Grundkapital = å aller Aktiennominalwerte
Mehrwert im
Börsenhandel
. Ausgabewert ® Zufluß an EK für Unternehmer mit EK = EK + Rücklagen
. Börsenwert ® Unternehmenswert aus Sicht des Kapitalmarktes unter Berücksichtigung durch Angebot und Nachfrage
7.5.4 Fremdfinanzierung
(als Außenfinanzierung)
7.5.4.1 Überblick
unterschiedliche
. Laufzeit
. Flexibilität
. Kosten (lfd. Zinsen,
einmalige Gebühren)
. Sicherheiten
Þ Optimierung
FF langfristige: Bankkredit
Obligationen
Schuldscheindarlehen
kurzfristige: . Lieferantenkredit
. Kundenanzahlung
. Kontokorrentkredit
. Wechselkredit
Sonderformen: . Leasing
. Factoring
Kosten langfristiger FF einmalig: Disagio, Provisionen, Gebühren
laufende: normaler Zins
Eigenschaften:
- Kreditgeber hat Anspruch auf Zins und Tilgung (Konkursmasse)
- Kreditgeber hat keine Mitspracherechte und Mitteilungsrechte
(= Informationsrecht)
- zeitliche Begrenzung der Kredite
Die Arten des Fremdkapitals lassen sich nach verschiedenen Kriterien einteilen nach:
. Herkunft des Kapitals, d.h. nach den verschiedenen Kreditgebern unterscheidet man:
- Bankkredite
(z.B. Kontokorrentkredit, Darlehen, Diskontkredit, Lombardkredit)
- Kredite von Privatpersonen und Betrieben
(z.B. Darlehen, Schuldscheindarlehen, Obligationen)
- Lieferantenkredite (Kaufpreisstundung)
- Kundenkredite (Anzahlungen)
. Dauer der Kapitalüberlassung (Fristigkeit)
- kurzfristige Kredite ( < 1 Jahr)
- mittelfristige Kredite (³ 1 Jahr bis < 4 Jahre)
- langfristige Kredite (³ 4 Jahre)
. Gegenstand der Übertragung auf den Betrieb
- Sachkredite
(Sachwerte z.B. Lieferantenkredit)
- Geldkredite
(Geld z.B. Darlehen, Anzahlungen)
- Kreditleihe
(Sicherheiten zur Kreditaufnahme z.B. Akzeptkredit, Avalkredit, Akkreditiv)
. rechtliche Sicherheit
- Schuldrechtliche Sicherung
(Bürgschaft oder Garantie (Avalkredit))
- Sachrechtliche Sicherung
(Grundpfandrechte: Hypothekarkredite, Grundschuld; Eigentumsvorbehalt)
7.5.4.2 Sicherheiten der Kreditarten
Übersicht über die wichtigsten Kreditsicherheiten
Kreditsicherheiten
Person des
Kreditnehmers Verpflichtungs-
erklärungen Bewegliche Sachen,
Forderungen und
Rechte Grund und
Boden
- persönliche
Vertrauenswürdig-
keit des Kredit-
nehmers - Bürgschaft
- Wechselhaftung
- Garantie
(im Gegensatz
zur Bürgschaft
nicht akzessorisch)
- Sicherungsklauseln - Verpfändung von
Wertgegenständen
- Sicherungs-
übereignung
- Abtretung von
Forderungen und
Rechten
- Eigentumsvorbehalt - Hypothek
- Grundschuld
(im Gegensatz zur
Hypothek nicht
akzessorisch)
- Rentenschuld
7.5.4.3 Langfristige Fremdfinanzierung
. Kredite mit Gesamtlaufzeit von mehr als vier Jahren (Darlehensfinanzierung)
Darlehen sind festverzinsliche Kredite, die an bestimmten, vertraglich vereinbarten Terminen
auszuzahlen oder zurückzuzahlen sind. Sie sind als Aufwand zu verrechnen und mindern den
ausgewiesenen und den steuerpflichtigen Gewinn.
Nach der Art der Kapitalbeschaffung und der rechtlichen Sicherung unterscheidet man:
. Anleihen (Obligationen)
. Hypotheken- und Grundschulden
. Schuldscheindarlehen
. sonstige langfristige Darlehen
Obligationen / Anleihen
. eine Industrieschuldverschreibung (auch Anleihe oder Obligation genannt) ist ein langfristiges
Darlehen in verbriefter Form (Wertpapiere), das eine Großunternehmung (der Industrie oder
des Handels) über die Börse aufnimmt
. die Aufnahme von Fremdkapital durch Emission von Teilschuldverschreibungen ist die
typische Form langfristiger Fremdfinanzierung von großen Aktiengesellschaften;
zu diesem Zweck erfolgt eine Stückelung des Gesamtbetrags in Teilschuldverschreibungen;
Diese Anleihen bieten den Vorteil, daß große Kreditsummen, die eine einzelne Bank einzu-
räumen nicht bereit oder in der Lage wäre, von vielen einzelnen Gläubigern (Obligationären)
aufgebracht werden können
. von Seiten der Gläubiger kann die Obligation nicht gekündigt werden, doch hat jeder
Obligationär die Möglichkeit, das Kreditverhältnis durch Verkauf seiner Schuldverschreibung
für sich persönlich zu beenden (Wechsel der Gläubiger, diese bleiben dadurch anonym)
. wichtige Ausstattungsmerkmale einer Industrieobligation:
- (Nominal-) Zins (verändert sich in der Regel während der Laufzeit nicht)
- Laufzeit (i.d.R. zw. 10 und 25 Jahren)
- Tilgungsmodalitäten (durch Auslösung/ Rückkauf)
- Sicherungsformen (Vereinbarung von Grundpfandrechten / Sicherungsklauseln)
Schuldscheindarlehen
. Kreditform ohne Zwischenschaltung der Börse
. sind Beweisurkunden
. im Normalfall langfristig gewährt
. als Kapitalgeber treten ist in erster Linie Kapitalsammelstellen (Versicherungsgesellschaften)
auf, die mit Gewährung von Schuldscheindarlehen ihre überflüssigen Prämieneinnahmen
einer langfristigen Vermögensanlage zuführen (normale Form)
. Schuldscheine werden durch Zession übertragen, häufig an Zustimmung des Schuldners
gebunden
. es besteht also ein persönliches Kreditverhältnis und damit eine begrenzte Fungibilität
. Laufzeit i.d.R. nicht mehr als 15 Jahre
. Sicherung durch Grundschulden
. Hingabe von Schuldscheindarlehen ist nicht genehmigungspflichtig
. werden oft durch Einschaltung von Banken oder Finanzmaklern vermittelt
langfristige Bankkredite
. spielt für Unternehmen mit Möglichkeiten zur Schuldscheinverschreibungen und
Schuldscheindarlehen nur subsidiäre Rolle
. für Klein- und Mittelunternehmer die einzige (beschränkt nutzbare) Möglichkeit
der langfristigen Kreditfinanzierung
. werden nur gegen dingliche Sicherheiten gewährt
Kosten der langfristigen Bankkredite:
- einmalige Kosten:
Provisionen, Bearbeitungskosten, Register-, Notarkosten,
Disagio (herabsetzender Abschlag bei Auszalhlungsbetrag, so daß Betrag unter
Nennwert)
- laufende Kosten:
Zinsen, Kreditversicherungen
Effektivverzinsung:
Sicherheiten der langfristigen Fremdfinanzierungsarten:
. Realsicherheiten: - bewegliche Sachen
(Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalte)
- unbewegliche Sachen
(Grundschulden, Hypotheken),
Rechte
(Sicherungsübereignung)
. Personalsicherheiten: - Bürgschaften
7.5.4.4 Kurzfristige Fremdfinanzierung
. zur kurz- und mittelfristigen Kreditfinanzierung zählen solche Kreditforderungen, bei denen
die vereinbarte (Grund-) Laufzeit des Kredits weniger als vier Jahre beträgt
. die Grenzen zw. kurz- und mittelfristigen Krediten sind dabei fließend, wobei jedoch alle
Laufzeiten über einem Jahr als mittelfristig und alle Laufzeiten unter drei Monaten in aller
Regel als kurzfristig bezeichnet werden
Übersicht der kurz- und mittelfristigen Kredite
Handels-
(Waren-)kredite Geldkredite (Darlehen) Kreditleihe
Kunden-
anzahlung
(a) Lieferan-
tenkredit
(b) Konto-
korrent-kredit
(c) Lombard-
kredit
(d) Diskont-
kredit
(e) Akzept-
kredit
(f) Umkehr-
wechsel
(g) Aval-
kredit
(h)
(a) Kundenanzahlung
. der Abnehmer leistet Zahlungen, bevor die Lieferung der Ware erfolgt
. üblich ist dies häufig bei Auftragsfertigung, speziell im Großanlagenbau, wo die
Anzahlung neben ihrer Finanzierungsfunktion auch die Sicherheit erhöht, daß der
Kunde die in Auftrag gegebene Leistungen nach Fertigstellung abnimmt (zinslos).
(b) Lieferantenkredit
. kommt dadurch zustande, daß auf der Beschaffungsseite Zahlungsziele in Anspruch
genommen oder eingeräumt werden, daß also empfangene Lieferungen und
Leistungen nicht sofort beim Empfang, sondern erst später zu einer bestimmten Frist
bezahlt werden müssen
. kann erzwungen oder vereinbart sein, er kann unverbrieft als Buchkredit oder
verbrieft als Wechselkredit gegeben werden
Wechselkredit:
. der Lieferant akzeptiert statt des Rechnungsbetrages einen Wechsel, in dem sich der
Aussteller verpflichtet, die Wechselsumme bei Fälligkeit zu bezahlen
. rechtlich ist der Wechsel eine abstrakte Zahlungsverpflichtung, die losgelöst von der
zugrundeliegenden wirtschaftlichen Transaktion zu erfüllen ist.
Wird bei Fälligkeit nicht bezahlt, so geht der Wechsel zu Protest und kann eingeklagt
werden.
Geprüft wird dabei nur die Erfüllung formeller Wechselerfordernisse, nicht dagegen
die materielle Berechtigung der dem Wechsel zugrundeliegenden Forderung.
Der Wechselkredit tritt in zwei Formen auf:
. Wechseldiskontkredit / Diskontkredit (siehe (e))
. Akzeptkredit (siehe (f))
Möglichkeit zur Refinanzierung für den Kreditgeber:
Verkauft der Betrieb seine Produkte auf Ziel (Frist), so belastet diese Gewährung
eines Lieferantenkredits seine Liquidität, zieht er dagegen auf einen Abnehmer
einen Wechsel, so kann der Betrieb sich durch Weitergabe des Wechsels
refinanzieren.
Erwirbt der Betrieb Waren, so wird er die Kosten eines Lieferantenkredits, eines
Kontokorrentkredits oder eines Wechseldiskontkredits miteinander vergleichen, wenn
er die Wahl zwischen diesen Kreditformen hat.
Am teuersten ist in der Regel der Lieferantenkredit, am billigsten der Wechsel-
diskontkredit.
Infolge des höheren Liquiditätsgrads und der größeren Sicherheit fordert der
Kreditgeber bei letzterem i.a. einen geringeren Zinssatz als beim Kontokorrentkredit.
Wechsel :
. ein Wertpapier, das ein Zahlungsversprechen des Ausstellers enthält
Solawechsel:
. der Aussteller verpflichtet sich die Wechselsumme selbst zu zahlen
"eigener Wechsel", der Aussteller ist selbst der Schuldner
"gezogener" Wechsel (Tratte):
. der Aussteller gibt dem Bezogenen (Wechselschuldner) im Wechsel die Anweisung,
die Wechselsumme an einen Dritten (den Remittenten) zu zahlen
. der Bezogene ist der Schuldner und der Aussteller haftet nur als Rückgriffsschuldner
gesetzliche Bestandteile, den ein gezogener Wechsel enthalten muß:
. das Wort Wechsel im Text der Urkunde (Wechselklausel)
. die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen (Zahlungsklausel)
. den Namen der Person oder Firma, die zahlen soll (Bezogener)
. die Angabe der Verfallzeit
. die Angabe des Zahlungsortes
. den Namen der Person oder Firma, an die oder deren Order gezahlt werden soll
(Remittent = Wechselnehmer)
. den Ausstellungstag und -ort
. die Unterschrift des Ausstellers
Schema für die bei der Finanzierung eines Handelsgeschäftes durch einen Wechsel enstehenden Beziehungen
Der Lieferant liefert Waren an seinen Kunden (1) und zieht einen Wechsel, den der Kunde
akzeptiert (2). Der Lieferant refinanziert sich durch Weitergabe des Wechsels an seine Bank
(3) und (4). Die Bank A wiederum refinanziert sich, indem sie den Wechsel an die Landes-
zentralbank verkauft (5) und (6). Bei Fälligkeit legt diese den Wechsel der im Wechsel be-
zeichneten Zahlstelle (Bank B) vor (7), die ihn einlöst (8). Die Bank B präsentiert den Wechsel
dem Bezogenen (9), der ihn bezahlt (10).
(Diskonterlös = Wechselsumme - Abschlag)
Vorgehen des Ausstellers:
. Wechsel behalten bis zum Verfalltag
. eigene Verbindlichkeiten mit diesem Wechsel bezahlen (Weitergabe an Lieferanten)
. Verkauf des Wechsels an eine Bank
Kosten des Lieferantenkredits:
. Diskontsatz
. Diskontspesen
[. früher: Wechselsteuer]
beim Wechseldiskontkredit / Diskontkredit siehe (e)
Das Zinselement beim Wechselkredit kann ebenso wie beim Buchkredit im Skonto
gesehen werden.
Die Kosten des Lieferantenkredits errechnen sich dabei unter der Voraussetzung der vollen Zinsinanspruchnahme nach folgender Formel:
bei Zahlung innerhalb von: 10 Tage 2% Skonto (36% Zinsen/360 Tage)
( Kredit für 20 Tage zu 2% Zinsen/ 20 Tage)
bei Zahlung bis: 30 Tage netto Kasse
Strategien:
. Ausnutzung Skontofrist: zinsloses Darlehen über 10 Tage bei Skonto von 2%
. Ausnutzung des Zieles : für weitere 20 Tage unter Verzicht auf 2%
Formel zur Berechnung des Lieferantenkredits
. Hinhalten des Lieferanten über 30 Tage hinaus:
. mit Verzugszinsen
. ohne Verzugszinsen
Obwohl der Lieferantenkredit bei den in der Praxis üblichen Zahlungsmodalitäten (z.B. 2% Skonto bei einer Skontofrist von 10 Tagen und einer Zahlungsfrist von 30 Tagen) vergleichsweise teuer ist, spielt er für die Finanzierung der Unternehmen häufig eine erhebliche Rolle.
Gründe hierfür sind:
. der Lieferantenkredit wird in der Regel ohne formelle Kreditwürdigkeitsprüfung bewilligt
und erfordert keine formelle Kreditabsicherung (i.d.R. lediglich Eigentumsvorbehalt an der
gelieferten Ware)
. bei starker Marktstellung kann der Lieferantenkredit erzwungen werden, insbesondere läßt
sich durch einseitige Verlängerung der Zahlungs- und/oder Skontofristen eine wesentliche
Verbilligung des Lieferantenkredits durchsetzen.
(c) Kontokorrentkredit (Kredit in laufender Richtung)
. zeichnet sich dadurch aus, daß dem Kreditnehmer das Recht eingeräumt wird, sein
Kontokorrent(Giro-)Konto bis zur Höhe des eingeräumten Kredits ohne weitere
Formalitäten zu überziehen, also bis zum Kreditlimit Gelder in beliebigen Teilbeträgen zu entnehmen
. Zinsen fallen - abgesehen von Kreditbereitstellungsprovisionen - nur in Höhe der
tatsächlichen in Anspruch genommenen Kreditbeträge an, die großen Schwankungen
unterliegen können
Entwicklung eines Kontokorrenkredits im Zeitverlauf
Fremdkapitalfinanzierung in (GE)
langfristiger Kredit Kapitalbedarf
Zeit (Monate)
1.1. 31.12.
Neuaufnahme kurzfristiges Guthaben
Tilgung negatives Guthaben (= Kredit)
Die Kosten eines Kontokorrentkredits setzen sich grundsätzlich aus folgenden Teilpreisen zusammen:
. dem Sollzins
. der Kreditprovision oder Bereitstellungsprovision
. der Überziehungsprovision
. den Kontoüberführungsgebühren respektive der Umsatzprovision
. den Wertstellungsusancen der Banken
Teilweise wird die Kreditprovision dem Sollzins zugeschlagen. Die Kosten für beide Positionen zusammen (Nettozinssatz) bewegen sich dabei i.a. zw. 3% und 6% über dem jeweiligen Diskontsatz.
Beispiel:
K = 100.000,- p = 8,0% p.a. (Bankkreditzinssatz) t = 30 Tage (= 1 Monat)
Nettozinskosten 666,66,- DM
(d) Lombardkredit
. ist ein Beleihungskredit
. er besteht in der Gewährung eines kurzfristigen Darlehens gegen Verpfändung
beweglicher, marktgängiger Vermögensobjekte des Schuldners
. nach der Art der verpfändeten Vermögensobjekte unterscheidet man:
. Effektenlombard
. Wechsellombard
. Warenlombard
. die Zinsen für den Lombardkredite orientieren sich in der Regel am Lombardsatz der
Deutschen Bundesbank
. zusätzlich berechnen Geschäftsbanken ihren Kunden wie beim Kontokorrentkredit
eine Kreditprovision
. die Beleihungsgrenze für lombardfähige Vermögensgegenstände ist abhängig von der
Verwertbarkeit und dem Risiko von Wertschwankungen während der Kreditlaufzeit
(e) Diskontkredit/Wechseldiskontkredit (Wechselkredit siehe (b))
. entsteht durch Verkauf noch nicht fälliger, in Wechselform verbriefter Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) unter Abzug der Zinsen an die Bank
. Kosten entstehen im wesentlichen aus dem Diskont, der von der Bank
eingehalten wird
. ist unabhängig von der Höhe des jeweils geltenden Diskontsatzes der
Deutschen Bundesbank, der mit einem Zuschlag versehen wird.
Dieser Zuschlag richtet sich einerseits danach, ob die eingereichten Wechsel
rediskontfähig sind oder nicht, zum anderen nach dem Ergebnis der
Kreditverhandlung mit dem Kreditnehmer und der Höhe der Wechselsumme
. für bundesbankfähige Wechsel beträgt der Zuschlag zum Diskontsatz
ca. 0,75%-2,5% p.a., für andere Wechsel 2%-4% p.a.
. der Betrieb ist verpflichtet, den Gegenwert des Wechsels am Tage der Fälligkeit bei
der Bank bereitzustellen, die Abwicklung dieses Kreditgeschäftes erfolgt gewöhnlich
über das Kontokorrentkonto
Diskontkredit beeinflußt Umsatzprovision
. Besonderheit: der Kredit wird normalerweise nicht vom Kreditnehmer,
sondern vom Wechselschuldner (Bezogener oder Aussteller), bei dem
die Bank den Wechselbetrag bei Fälligkeit einzieht, zurückgezahlt
. die Wechselsteuer beträgt unabhängig von der Restlaufzeit des Wechsels
0,15 DM je angefangene 100,- DM Wechselsumme, wirkt sich also um so
stärker kostenerhöhend aus, je kürzer die Restlaufzeit des Wechsels ist
Kosten des Diskontkredits/Wechseldiskontskredits:
DB =
WB =
Beispiel:
KB = 100.000,- DM Dsatz d. Bank = 6,0% p.a. WL = 30 Tage
WB 100664,31,- DM
Kosten: 100664,31,- DM - 100.000,- DM = 664,31,- DM
(f) Akzeptkredit
. besondere Form des Wechselkredits (siehe (b))
. der Betrieb zieht einen Wechsel auf seine Bank, die ihn akzeptiert und
ihn damit praktisch zum Zahlungsmittel macht, ohne selbst Mittel zur
Verfügung zu stellen (Kreditleihe), wenn sie ihn nicht selbst ankauft
(diskontiert)
(die Bank verpflichtet sich natürlich dem Wechselinhaber den Kreditbetrag
bei Fälligkeit zu zahlen)
. oder der Betrieb kann den Wechsel, dessen Bezogener die Bank ist,
anderweitig verwerten
. der Betrieb ist verpflichtet, den Gegenwert des Wechsels am Tage der
Fälligkeit bei der Bank bereitzustellen, die Abwicklung dieses Kredit-
geschäftes erfolgt gewöhnlich über das Kontokorrentkonto
Akzeptkredit beeinflußt Umsatzprovision
. als Kosten fällt neben dem Zins eine Akzeptprovison an
(g) Umkehrwechsel (Scheck-Wechsel-Tauschverfahren)
. im Kern Kreditanleihe, allerdings i.d.R. gekoppelt mit einem Diskontkredit
. Form der Finanzierung:
- der Käufer einer Ware bezahlt den Kaufpreis unter Ausnutzung von
Skonto bar oder mit Scheck und läßt sich gleichzeitig einen vom ihm
akzeptierten Wechsel durch den Lieferanten als Aussteller zeichnen
- diesen Wechsel reicht der Käufer nun im Normalfall seiner Bank zum
Diskont ein, um sich so die Liquidität für die Bar- bzw. Scheckzahlung
zu beschaffen (sonst seltener: Käufer hält Wechsel zur Auffüllung seiner
Liquiditätsreserve)
(h) Avalkredit
. Form der Kreditleihe, wobei sich die Bank nicht wechselrechtlich verpflichtet,
sondern eine Bürgschaft dafür gibt, daß der Kreditnehmer einer von ihm ein-
gegangenen Verpflichtung einem Dritten gegenüber nachkommt
. Risiko für die Bank
Eventualverbindlichkeit
7.5.4.5 Sonderformen
Factoring
Unter Factoring versteht man den Ankauf/Verkauf von Forderungen aus Warenlieferungen
und Dienstleistungen vor Fälligkeit durch einen Factor (= spezielles Finanzierungs- oder
Kreditinstitut) (Finanzierungsfunktion) unter Übernahme bestimmter Service-Funktionen
(Dienstleistungsfunktion), Abzug von Zinsen, Spesen, Gebühren und häufig auch des
Delkredererisikos (Ausfallrisiko, Versicherungsfunktion).
Der Veräußerer der Forderung (Klient, Anschlußkunde) überträgt diese damit aus seiner
Bilanz in die des Factors.
Das Factoring ist ein Finanzierungsgeschäft, bei dem ein Finanzierungsinstitut (Factor) die
Forderungen, die bei seinen Kontrahenten aus dem Verkauf von Waren entstehen, erwirbt
und das Risiko für den Ausfall der Forderungen übernimmt. Der Verkäufer wird auf diese
Weise in die Lage versetzt, seinen Abnehmern die Forderungen zu stunden, ohne daß ihn
diese Kreditgewährung liquiditätsmäßig belastet und ohne daß er ein Kreditrisiko tragen
muß. Dafür hat er dem Factor eine Vergütung zu zahlen.
Das Wesen des Factorings ist gekennzeichnet durch eine spezifische (je nach Situation unter-
schiedlich zusammengestellte) Kombination aus folgenden Funktionen:
. Finanzierungsfunktion
. Dienstleistungsfunktion
. Versicherungs-(Delkredere-)funktion
(1) Finanzierungsfunktion:
. der Factor kauft/ bezahlt bzw. (bei Ausschluß des Ausfallsrisikos) bevorschußt die
Lieferungen und Leistungen des Klienten, der dadurch gewährte Lieferantenkredite
refinanzieren kann
. Auszahlung des Gegenwertes erfolgt i.d.R. wenige Tage nach Einreichung der
Rechnungdurchschriften unter Abzug eines Kürzungsbetrages von etwa 10%-20%,
dieser Restbetrag wird auf ein Sperrkonto gutgeschrieben und soll zum Ausgleich von
Beanstandungen dienen
. verfügt der Klient über eine ausreichende Liquidität und strebt er insbesondere die
Übertragung der Dienstleistungs- und der Delkrederefunktion an, so kann die
Auszahlung der Forderungsgegenwerte jedoch erst zum Zahlungszeitpunkt, bei
Verfall der einzelnen Buchforderungen oder zum durchschnittlichen Fälligkeitstermin
erfolgen
. Klient ist vertraglich verpflichtet, alle seine Forderungen dem Factor zum Kauf
anzubieten
. Factor kann einzelne Forderungen ablehnen
. Kosten: Barwert der Forderungen < abgehobene Forderungen
(2) Dienstleistungsfunktion:
. übernimmt der Factor die Dienstleistungsfunktion, so sind damit insbesondere
die folgenden Aufgaben verbunden:
- Führung der Debitorenbuchhaltung (Kundenbuchhaltung)
- Bonitätskontrolle
- Mahnwesen
- Beratung und sonstige Sonderleistungen
- Inkassowesen
(3) Delkrederefunktion:
. der Factor übernimmt das wirtschaftliche Risiko der Zahlungsunfähigkeit des
Kunden
. der Factor hat dann die Forderung des Klienten nicht nur bevorschußt, sondern
sie vielmehr endgültig erworben
. das Delkredererisiko gilt als angetreten, wenn der Kunde nach Ablauf einer
gewissen Zeitspanne nach Ende des Zahlungsziels nicht bezahlt
. der Factor muß dann seine Versicherungsleistung erbringen, ohne daß ein
spezieller Nachweis wie Konkurs oder Zwangsvollstreckung geführt werden müßte
. Abzug einer Selbstbeteiligungsquote des Klienten ist nicht möglich
Kosten des Factoring:
. Kreditzinsen:
- für die Finanzierung der Forderungen vor Fälligkeit
- liegen i.d.R. geringfügig über banküblichen Zinsen, weil
Factoring-Gesellschaften sich bei Banken refinanzieren müssen
. Factoringgebühr:
- deckt Kosten für die Übernahme von factoringspezifischen
Dienstleistungen ab
- schwankt je nach Art und Umfang dieser Dienstleistungen sowie
in Abhängigkeit vom Forderungsvolumen, der durchschnittlichen
Rechnungshöhe u.ä. etwa zw. 0,5% und 3% vom Umsatz
. Delkrederegebühr:
- als Entgelt für das übernommene Forderungsausfallrisiko
- ist naturgemäß vor allem abhängig von der Bonität der Abnehmer,
den Zahlungsbedingungen und den Zahlungsusancen
- von der Größenordnung etwa zw. 0,1% bis 1% vom Umsatz
Inwieweit der Factor am Inkassowesen beteiligt ist, hängt von der Beziehung zw. dem Klienten
und seinem Kunden ab.
Dabei kann das offene und das verdeckte Factoring unterschieden werden.
Beim offenen oder modifizierten Factoring wird die Übertragung der Forderungen auf den Factor dem Kunden angezeigt, so daß diese mit befreiender Wirkung nur noch an den Factor Zahlung leisten können.
Dagegen werden die Kunden beim verdeckten oder nicht modifizierten Factoring von der Abtretung der Forderungen nicht unterrichtet. Sie können weiter an den Lieferanten zahlen, der die entsprechenden Beträge allerdings auf einem Sonderkonto ansammelt.
Den Kosten des Factoring sind die erzielbaren Kostenersparnisse und sonstigen
geldwertigen Vorteile gegenüberzustellen.
Hierzu zählen:
. Rentabilitätserhöhung infolge schnellerem Umschlags der Forderungen und Ablösung teurer
Kredite
. geringere Aufwendungen im Mahn- und Inkassowesen (Schreibwesen, Telefon, Porti)
. Senkung der Kosten in der Debitorenbuchhaltung
. Verringerung der Verluste aus Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern
. Stärkung der Einkaufsposition durch erhöhte Liquidität
(Ausnutzung von Skontovorteilen und/oder Preisvorteilen durch Sofortzahlung)
. Freisetzung knapper Managementkapazitäten
. Personalreduzierung bei Ausgliederung von betrieblichen Teilfunktionen
Nachteile des Factoring:
. Geschäftspartner können aus der Abtretung der Forderungen falsche Rückschlüsse auf
das "Kreditstanding" und die Liquidität des Unternehmers ziehen
entgegenwirken mit
stillem Factoring
. dem Schuldner beleibt verborgen, daß die Unternehmung ihre Forderungen an einen
Factor abgetreten hat, Kunde leistet Zahlungen an Klienten des Factors
im Gegensatz zu
offenem Factoring:
. Kunde hat Kenntnis des Factoring , Zahlungen direkt an Factor
. Firmen verbieten in ihren Geschätsbedingungen die Abtretungen der an sie gerichteten
Kaufpreisforderungen (gemäß §§399 BGB)
. verlängerter Eingentumsvorbehalt der Lieferanten an den Waren, die weiterverkauft werden,
besteht
die zukünftigen Forderungen können gegen die Abnehmer des Factor-Klienten nicht
wirksam abgetreten werden
Beispiel:
Eine Unternehmung hat einen Monatsumsatz von 1.000.000,- DM
Zahlungsziel: 30 Tage
Konditionen:
- Zinssatz 1% pro Monat
- Gebühr für Dienstleistungen 1,5% des Forderungsumsatzes
- Delkrederegebühr 1,2%
a.) Welchen Betrag erhält der Klient sofort ?
Forderungsumsatz 1.000.000 DM
- Kreditgebühren 10.000 DM
- Dienstleistungsgebühren 15.000 DM
- Delkrederegebühren 12.000 DM
Barauszahlung 963.000 DM
Leasing
. miet- oder pachtweise Überlassung von Wirtschaftsgütern durch Produzenten der Wirt-
schaftsgüter (Unternehmen) bzw. Leasinggesellschaften oder Finanzierungsinstitute
Formen des Leasing:
. nach Person des Vermieters
- Hersteller-Leasing (-überlassung) (direktes Leasing)
- Vermietung durch Dritte (indirektes Leasing)
. nach Verpflichtungscharakter
- Finanzierungsleasing
(ohne Kündigungsmöglichkeit während Grundmietzeit, ohne Wartung durch
Vermieter)
- Maintenance-Leasing
(mit Wartung durch Vermieter, langfristiger Leasingvertrag)
- Operating-Leasing
(kurzfristiger Leasingvertrag mit Wartung)
- Sale-lease-back-Leasing (Verkauf-Rückmiete)
(mit Wartung, langfristiges Leasing)
. nach Anzahl der Leasingobjekte
- Equipment-Leasing
Vermietung einzelner Gegenstände
- Plant-Leasing
komplette Anlagenvermietung
. nach Art der Leasingobjekte
- Konsumgüter Leasing
- Investitionsgüter-Leasing (Mobilien, Immobilien)
Mieten oder kaufen:
. rechtlicher Unterschied
- gemietete Güter erscheinen nicht in der Bilanz der Mieters (Leasing-Nehmer)
- Mieter ist dem Vermieter gegenüber zu Zahlung der Leasing-Raten
verpflichtet
Mietvertrag im Sinne des BGB
. wirtschaftlicher Unterschied
- Zahlungsreihen für Leasingraten Zahlungsreihen der Fremdfinanzierungsraten
( Abzinsung !)
- Leasing schließt häufig Elemente ein, die einer exakten Quantifizierung nicht
zugänglich sind (Bearbeitungsleistung, Wartungsarbeiten)
Finanzierungs-Leasing
Finanzierungs-Leasing-Verträge:
. für Grundmietzeit unkündbar
. Grundmietzeit (i.d.R.) < Nutzungsdauer
. Leasing-Raten sind so bemessen, daß Vermieter während der Grundmietungszeit
- eingesetztes Kapital zurückgewinnt
- ausstehende Beträge verzinst bekommt
- Merge zur Deckung der Wagnisse, Verwaltungskosten mit Gewinn
. Investitionsrisiko trägt Leasing-Nehmer
Reparatur- und Instandhaltungskosten sind zu tragen
Leasing-Gegenstand wird zugerechnet dem
Arten des Leasingvertrages Leasing-Geber Leasing-Nehmer
Vertrag ohne Kaufoption Grundmietzeit zw.
40% und 90% der Nutzung-
dauer (*) Grundmietzeit
< 40% oder > 90%
der Nutzungsdauer
Kaufoption nach
Grundmietzeit (*) Kaufpreis Restbuchwert
(lineare Abschreibung) Kaufpreis < Restbuchwert
(lineare Abschreibung)
Verlängerungsoption
nach (*) Anschlußmieten
Wertverzehr für den
Zeitraum der Abschlußmiete Anschlußmieten <
Wertverzehr für den
Zeitraum der Abschlußmiete
Spezialleasing in jedem Fall
Bemerkung: Immobilienleasing, lineare Abschreibung,
bei Leasing-Geber: Anschlußmiete sind 75% der ortsüblichen Vergleichsmiete
Problem: zusätzliche Leistungen des Vermieters in Leasingraten enthalten
|