Zur besseren Übersicht werden ab 2004 alle Versicherten, die das
27. Lebensjahr vollendet haben, jährlich von der gesetzlichen
Rentenversicherung über ihren persönlichen Kontostand informiert.
Auf dieser Grundlage können die Versicherten individuell
planen, welche zusätzliche private Eigenvorsorge sie betreiben
wollen.