Die NS-Staatsführung plante umfassende Maßnahmen, um den Juden die Existenzgrundlage systematisch zu entziehen. Da der Staat seine Maßnahmen gerne juristisch begründet, schuf man mit den sogenannten "Nürnberger Gesetzen" die rechtliche Grundlage der Judenverfolgung. Das Reichsbürgergesetz stellte u.a. fest:
. Reichsbürger kann nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes sein, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen;
. der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte
Das am selben Tag erlassene "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" sollte durch folgende Bestimmungen die "Voraussetzung für den Fortbestand des deutschen Volkes" schaffen und "die deutsche Nation für alle Zukunft sichern":
. Eheschließung zwischen Juden und "Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" sind verboten;
. Derartige Ehen werden aufgelöst;
. Außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten;
. Juden ist das Hissen und Zeigen der Reichsflagge verboten
Insgesamt 250 Gesetze, Verordnungen, Verfügungen, Erlässe und Anordnungen erweiterten die Nürnberger Gesetze.
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