- geistlich - geschichtliche Epoche, beginnend im 17.Jh. abgeschlossen im 19. Jh.; Höhepunkt vor der französischen Revolution (etwa 1780)
- prägende Richtung des Denkens, die dem Grundanliegen verpflichtet, seiner "selbstverschuldeten Unmündigkeit" (Kant) zu verhelfen
- Grundlage der Aufklärungsideologie ist die Vorstellung, daß der Mensch von Natur aus gut sei, individuelle Schlechtigkeit die Folge schlechter politischer, gesellschaftlicher und religiöser Verhältnisse sei, das kirchliche Weltbild (z.B. Erbsündigkeit des Menschen) wird abgelehnt
- Vernunfts- und Fortschrittsoptimismus der Aufklärung (z.B. Konfliktlösung in "Nathan der Weise")
- Erziehung und Staat sollen Träger einer besseren Gesellschaft sein, in der der Einzelne in den Zustand seiner ursprünglichen Natur zurückversetzt werden soll, in den Grundvorstellungen der Aufklärung sind alle Menschen gleich (Egalitarismus)
- Hauptleistungen der Aufklärung im Bereich der Rechts- und Staatslehre
Positionen: - jeder Mensch ist frei geboren
- Herrschaftsverhältnisse beruhen auf einem Gesellschaftsvertrag (Konsens zwischen Herrscher und Bürger)
- es gibt individuelle Menschenrechte, die der Staat zu schützen hat (Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum und Glück)
- es müsse religiöse Toleranz herrschen
- die Staatsgewalt müsse begrenzt und kontrolliert werden (Prinzip der Gewaltenteilung)
Skizzieren sie konkrete Positionen der Aufklärung!
Staatsrechtliche Vorstellungen von John Locke und Charles de Montesquieu (S. 13 & T6 & T7)
John Locke (geb. 29.8.1632 in Wrington/Bristol, gest. 28.10.1704 in Oates/Essex)
- englischer Philosoph, Pädagoge und Psychologe
- Hauptvertreter des Empirismus.
Werke: "An Essay Concerning Human Understanding" (1690, dt. "Versuch über den menschlichen Verstand"), "Two Treatises of Government" (1690), "The Reasonableness of Christianity" (1695)
- Locke´s Staatsaufbau gründet auf Naturrecht des Menschen auf Freiheit und Gleichheit
- er war indirekt am Sturz der Stuarts beteiligt
- Stammvater des Liberalismus
- "Die Gewalt der Gesellschaft oder der von ihr eingesetzten Legislative geht nicht weiter als das gemeinsame Wohl."
- Die Legislative "ist lediglich berechtigt, nach festen, stehenden Gesetzen zu regieren, die ... bekanntgemacht wurden, und nicht nach Beschlüssen des Augenblicks; durch unparteiische und aufrechte Richter, die Streitigkeiten nach jenen Gesetzen entscheiden müssen." - z.B. Volksversammlung, Parlament als Legislative
- die Macht der Gesellschaft darf nur zur Vollziehung dieser Gesetze und "zur Verhütung und Sühne fremden Unrechts und zum Schutz der Gemeinschaft vor Überfallen und Angriffen" verwendet werden
- das alleinige Ziel jeder Tat des Staates ist Frieden, Sicherheit und öffentliches Wohl des Volkes
- um die Legislative am Mißbrauch ihrer Macht zu hindern, werden Beschlüsse, die sie verabschiedet haben, von anderen ausgeführt; sie haben sich auch selbst an ihre Gesetze zu halten (nur wohlhabende Familien wählen)
- eine weitere Gewalt - die Exekutive - soll auf " die Vollziehung de erlassenen und in Kraft bleibenden Gesetze" achten
Charles de Secondat, Baron de la Nrède et de Montesquieu (geb. 1689, gest. 1755), französischer Geschichts- und Rechtsphilosoph und politischer Schriftsteller
Werke: "Ursachen der Größe und des Verfalls der Römer", "Vom Geist der Gesetze!" (1748), u.a.
- Präsident am obersten Gerichtshof von Bordeaux
- entwickelte seine Staatstheorie unter dem Eindruck des Absolutismus
- vertritt seine politische Ordnungsvorstellung, die sich am englischen Modell des eingeschränkten Königs durch die Exekutive orientierte
- wollte aber Rechtsprechung als eigenständige Gewalt im Gesetz verankern
- wollte die vollständige Gewaltenteilung (Judikative, Exekutive, Legislative)
- die demokratische Mitbestimmung des Volkes lehnte er ab; bei ihm überwog das monarchisch - aristokratische Element
- auf seine Analysen greifen viele Verfassungen (u.a. USA) zurück
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