Das ESZB verfolgt primär eine Politik des starken Euros. Die drei Grundsätze der ESZB sind:
1. Vorrang der Preisstabilität
2. Erhaltung der Unabhängigkeit sowohl der nationalen Zentralbanken als auch der EZB
3. Verbot der Staatsfinanzierung
Die geldpolitischen Instrumente
Die geldpolitischen Geschäfte des ESZB werden grundsätzlich dezentral von den nationalen Zentralbanken durchgeführt.
Offenmarktgeschäfte: Wertpapiergeschäfte, die auf Initiative der Zentralbank zustande kommen werden Offenmarktgeschäfte genannt. Offenmarktgeschäfte werden eingesetzt, um Zinssätze und Liquidität am Geldmarkt zu steuern.
Ständige Fazilitäten: Das ESZB bietet zwei Fazilitäten an, um den Banken über Nacht Liquidität bereitzustellen (Spitzenrefinanzierung) oder diese zu absorbieren (Einlagefazilität). Die Spitzenrefinanzierung entpsricht in etwa der Gewährung von Darlehen an Banken gegen Pfand. Die Einlagefazilität bietet den Geschäftspartnern bis 18.30 Uhr die Möglichkeit, auf Konten der OeNB entstandene Liquiditätsüberschüsse über Nacht zu veranlagen.
Refinanzierungsfähige Sicherheiten: Für die Refinanzierung des ESZB sind ausreichende Sicherheiten, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen, zu stellen.Es gibt zwei verschiedene Kategorien von Sicherheiten. Unter Kategorie 1 sind alle Sicherheiten zusammengestellt, die von der EZB festgelegte Kriterien für den gesamten Euro-Währungsraum erfüllen. Darüber hinaus können die nationalen Zentralbanken andere Sicherheiten ("Kategorie 2") als zentralbankfähig anerkenne, die für ihre nationalen Finanzmärkte und Banksysteme von besonderer Bedeutung sind.
Mindestreserve: Die Mindestreserve ist eines der ältesten Mittel zur Steuerung der Geld- und Währungspolitik. Die zentrale Aufgabe der Mindestreserve ist für eine stabile Nachfrage der Banken nach Zentralbankgeld zu sorgen.
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