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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gefördert werden alle personen, die pflichtmitglied in der gesetzlichen rentenversicherung sind:



. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, / . Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen, z. B.
Arbeitslosen- und Krankengeld, Arbeitslosenhilfe (einschließlich
der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung auf Grund

von Einkommen und Vermögen ruht),
. nicht erwerbstätige Eltern während der Kindererziehungszeiten

Lebensjahr,
. nicht erwerbstätige Eltern während der Kindererziehungszeiten

(1. - 3. Lebensjahr),
. geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit
verzichtet haben und Beiträge entrichten,
. pflichtversicherte Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung

(z.B. Handwerker),
. Wehr- und Zivildienstleistende,
. Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte sowie
deren Ehegatten.

Nicht gefördert werden:
. Beamtinnen und Beamte,
. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer beamtenähnlichen
Gesamtversorgung (z.B. fast alle Arbeiter und Angestellten

im öffentlichen Dienst),
. Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind,

. geringfügig Beschäftigte.
Es ist vorgesehen, die Förderung auch auf die Alterssicherungssysteme

im öffentlichen Dienst zu übertragen.
Nicht förderberechtigte Personen können die Förderung dennoch
erhalten, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen
haben und wenn der Ehegatte zum berechtigten Personenkreis gehört.

 
 

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