Die Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden im Arbeitsvertrag geregelt. Der Arbeitsvertrag unterliegt keiner gesetzlichen Form, er kann also auch mündlich rechtskräftig abgeschlossen werden. Es ist jedoch zweckmäßig ihn schriftlich abzuschließen.
Im Arbeitsvertrag wird unter anderem festgelegt:
. Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
. kurze Charakterisierung der Arbeit
. Urlaubsdauer
. Kündigungsfristen
. Anfangs-Arbeitsentgelt
. ...
Um Benachteiligungen zu vermeiden liegen dem Arbeitsvertrages neben vertraglichen Vereinbarungen, gesetzliche Bestimmungen (Bundesurlaubsgesetz, Kündigungs¬schutz¬gesetz,...), die Betriebsordnung eines Unternehmens und die für die Branche geltenden Tarifverträge zugrunde.
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