Die EEA war die erste umfassende Revision der Verträge der drei Europäischen Gemeinschaften EGKS (Montanunion, 1951), EAG (Euratom, 1957) und EWG (1957). Verabschiedet am 28.02.1986, in Kraft seit dem 01.07.1987, bezieht die EEA neue Tätigkeitsfelder in die Verträge mit ein, die seither Gegenstand gemeinsamer Politik der EG-Mitgliedsstaaten sind, u.a. die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) im Bereich der Außenpolitik. Das Ziel einer Währungsunion wurde in der EEA erstmalig in Art. 102a vertraglich fixiert. Im Mittelpunkt der EEA steht die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 31.12.1992. Außerdem beinhaltet sie eine Erweiterung der Rechte des Europäischen Parlaments (Einführung des Kooperationsverfahrens) sowie eine teilweise Ablösung des Prinzips der Einstimmigkeit durch eine Mehrheitsentscheidung im Ministerrat, vor allem für die binnenmarktrelevanten Richtlinien und Verordnungen.
"Als Ergänzungsvertrag zu den Römischen Verträgen kann die EEA zwar nicht als 'qualitativer Sprung' bei der Vertiefung der europäischen Integration gewertet werden, doch sie hat wegen ihres nüchternen Augenmaßes und wegen des Interessenausgleichs zwischen allen Mitgliedsstaaten nicht nur eine Zwischenetappe des Einigungsprozesses geschaffen, sondern darüber hinaus auch den Boden für weitergehende Integrationsschritte zur Wirtschafts- und Währungsunion sowie zur Politischen Union bereitet."
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