Kapitalgesellschaft
Juristische Person
Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage
Gründungsvoraussetzungen:
Stammkapital mindestens 25.000€
Stammeinlage mindestens 100€ (muss durch 50 teilbar sein)
Handelsregistereintragung Abteilung B
Organe:
Geschäftsführung
Geschäftsführung nach innen
Vertretung nach außen
Aufsichtsrat
Überwachung der Geschäftsführung
Prüfung des Jahresabschlusses
Nur bei einem Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschriebn
Gesamtheit der Gesellschafter
Überwachung der Geschäftsführung
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