Das System der Rentenversicherung in der DDR wurde ergänzt durch eine freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) für gutverdienende Beschäftigte. Bis Mitte 1976 waren etwa vier Fünftel (2,6 Millionen) der über 600 Mark Verdienenden der FZR beigetreten. Die FZR kann daher als eine Quasi-Pflichtversicherung charakterisiert werden. Von den Leistungen, die nicht von der Sozialversicherung gewährt werden, haben die Versorgungsleistungen an besonders privilegierte Personengruppen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bereits in den Jahren 1950 und 1951 wurde eine zusätzliche Altersversorgung für die \"Intelligenz\" geschaffen. Höhere Renten erhielten auch die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post, der Polizei und des Militärs, der Zollverwaltung.
Die hierfür notwendigen Mittel wurden teils von den Betrieben und teils direkt aus dem Staatshaushalt aufgebracht. Außerdem werden seit 1952 \"Ehrenpensionen\" an Personen, die sich aus Sicht der DDR-Führung um die DDR besonders verdient gemacht hatten, bei Invalidität oder bei Erreichen der Altersgrenze eingeführt. Neben einer günstigeren Versorgung erhielten die Angehörigen dieser privilegierten Gruppen auch im Krankheitsfalle Einkommensersatz, der über die Leistungen der Sozialversicherung hinausging.
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