Im ersten Teil soll kurz erläutert werden, daß währungspolitische Zusammenarbeit in Europa bereits seit geraumer Zeit existiert und wie es zum Projekt einer Wirtschafts- und Währungsunion kommen konnte. Weiterhin wird geschildert, auf welche Weise sich die EU-Länder dafür qualifizieren müssen und welche Instanzen dabei entscheidend sind. Zum Schluß wird auf die Aufgaben der zukünftigen Europäischen Zentralbank eingegangen und die Einführung der neuen Währung beschrieben.
1 Einleitung
Der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnete Vertrag über die Europäische Union stellt einen wichtigen Meilenstein der europäischen Integration dar.
Hauptbestandteile dieser Beschlüsse sind eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik aller EU-Teilnehmer sowie eine engere Zusammenarbeit auf dem Sektor der Justiz und Innenpolitik. Von besonderer Bedeutung sind die Regelungen über die Wirtschafts- und Währungsunion ( WWU), die auf die Arbeit des sogenannten " Delors-Ausschusses" zurückzuführen sind. Intensive Diskussionen über die Weiterentwicklung des Europäischen Währungssystems, insbesondere in der Perspektive der Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis Ende 1992, hatten zur Einsetzung des Ausschusses im Juni 1988 geführt. Ein Jahr später legte diese Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Präsidenten der EG-Kommission Jacques Delores und der Mitarbeit aller EG-Notenbankpräsidenten sowie zahlreicher Wirtschaftswissenschaftler einen Bericht über die Schaffung einer WWU und derer Etappen vor. Daraufhin beschloß der Europäische Rat Ende Juni 1989, die erste Stufe der WWU am 1.Juli 1990 beginnen zu lassen und eine Regierungskonferenz zur Ausarbeitung des weiteren Ablaufs und der notwendigen Vertragsbestimmungen einzuberufen. Parallel dazu beriet eine Konferenz über die Politische Union. Endpunkt dieser zähen Verhandlungen waren die Maastrichter Beschlüsse, die am 9./10. Dezember 1991 von den EG-Staats- und Regierungschefs gebilligt wurden. Sowohl die Zunahme der Gemeinschaftskompetenzen als auch die neuen Koordinierungsverfahren auf politischem und wirtschaftlichen Gebiet lassen einen Zusammenhang zwischen Politischer Union und WWU herstellen.
2 Grundlagen
Der Maastricht-Vertrag stellt ein verfassungs- und statsrechtliches Novum dar, da die Träger der Wirtschafts- und Währungspolitik verschiedenen Verfassungs- und Verantwortungsbereichen angehören.
2.1 Definition des Begriffs " Währungsunion"
Davon spricht man, wenn in verschiedenen Staaten die " Währungsparitäten endgültig und unwiderruflich festgelegt, die Bandbreiten beseitigt, die Währungen vollständig konvertibel" und der Kapitalverkehr ohne Beschränkungen liberalisiert wurden. Eine Koordination der Geld- , Kredit- , Kapitalmarkt- und Währungspolitik muß auch erfolgen.
Der Art. 3a des Maastrichter Vertrags regelt die " unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse" . Dem Europäischen System der Zentralbanken ( s. Kap. 4.6) wird die Aufgabe erteilt, die Geldpolitik festzulegen und auszuführen.
2.2 Definition des Begriffs " Wirtschaftsunion"
Dieser Begriff beinhaltet den " Austausch von Arbeitskräften, Kapital und Gütern" sowie eine gleichorientierte Wirtschafts- und gemeinsame Wirtschaftsordnungspolitik zweier oder mehrerer Staaten. Eine vereinheitlichte Währung ist dabei eingeschlossen.
Im konkreten Fall der EWWU bedeutet dies, daß sich die Mitgliedstaaten nach Art. 103 des EWG-Vertrags verpflichtet haben, die Wirtschaftspolitik von gemeinsamen Interesse zu betrachten und sie zu koordinieren. Die Haushaltspolitik wird nicht vereinheitlicht, sondern stufenweise einem strengeren Abstimmungsprozeß unterzogen, was bei Mißachtung der Konvergenzkriterien ( s. Kap. 4.4) auch zu Sanktionen führen kann.
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