Eigenleistung und Zulage(n) müssen zusammen 1% (später 2, 3
oder 4 %) des Einkommens erreichen. Werden geringere Beiträge
zur zusätzlichen Altersvorsorge aufgewendet, wird die jeweilige
Zulage anteilig gekürzt.
Im Einzelfall, z.B. bei geringen Einkommen oder bei mehreren
Kindern, kann die Summe der Zulagen den zu leistenden Eigenanteil
übersteigen. Deshalb sieht das Gesetz einen Betrag vor, den
jeder Versicherte jährlich mindestens selbst aufwenden muss.
Dieser Betrag ist nach der Kinderzahl gestaffelt und beläuft sich
auf etwa 59 bis 88 DM jährlich für die Zeit ab 2002 und auf ca.
117 bis 176 DM jährlich für die Zeit ab 2005.
Die staatliche Zulage
Gewährt werden jährlich eine Grundzulage und eine Kinderzulage
für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit zwei Kindern hat im Jahr 2001
ein Bruttoeinkommen von 50.000 DM. Auf einen Altersvorsorgevertrag
müsste er im Jahr 2002 ein Prozent (= 500 DM) einzahlen,
um die volle Förderung zu erhalten. Die Zulage würde ca. 75 DM
betragen. Für die zwei Kinder kann er zusätzlich Kinderzulagen
von je 90 DM beantragen. Die Förderung würde insgesamt also
255 DM betragen. Es bleiben 245 DM, die dieser Versicherte im
Jahr 2002 selbst aufwenden müsste.
Höhe der Grundzulage: Höhe der Kinderzulage:
38 Euro (ca. 75 DM) ab 2002 46 Euro (ca. 90 DM) ab 2002
76 Euro (ca.150 DM) ab 2004 92 Euro (ca. 180 DM) ab 2004
114 Euro (ca. 225 DM) ab 2006 138 Euro (ca. 270 DM) ab 2006
154 Euro (ca. 300 DM) ab 2008 185 Euro (ca. 360 DM) ab 2008
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