Im Bereich der Wirtschaftsunion baut die Europäische Union (EU) auf die durch das Binnenmarktprojekt (4 Freiheiten) erreichte Marktintegration auf. Die wirtschaftspolitischen Kompetenzen verbleiben dabei bei den Mitgliedsstaaten. Die Mitgliedsstaaten haben jedoch die Wirtschaftspolitik zur Angelegenheit von gemeinsamem Interesse erklärt, d.h. sie koordinieren ihr Vorgehen im Rat bzw. der Rat erarbeitete die Grundzüge für die Wirtschaftspolitik, die anschließend in Form einer Empfehlung durch den Europäischen Rat an die Mitgliedsstaaten weitergeleitet werden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt hier der Haushaltspolitik der Mitgliedsstaaten. Die Kommission der EU überwacht anhand von Kriterien die Haushaltsdisziplin, die Preisstabilität und die Wechselkursstabilität.
Bei Nichtbeachtung dieser Kriterien steht dem Rat ein abgestuftes Instrumentarium bis hin zu Sanktionen zur Verfügung, um auf die Haushaltsdisziplin des betreffenden Staates einzuwirken.
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