Im Mai 1998 fällt die Entscheidung, welche Staaten am EURO teilnehmen (mit
qualifizierter Mehrheit im Europäischen Rat). Österreich ist so gut wie
sicher dabei. Gleichzeitig wird der Wechselkurs zwischen den einzelnen
Teilnehmerwährungen vorangekündigt, um Spekulationen auf den Finanzmärkten
frühzeitig einzudämmen.
Vier Staaten werden aller Voraussicht nach nicht von Beginn an am EURO
teilnehmen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich:
Ä Griechenland wird nicht am EURO teilnehmen, weil es derzeit die
Konvergenzkriterien nicht erfüllt. Nicht nur Staatsverschuldung und
Defizit sind zu hoch, auch die griechische Inflation (und damit das
Zinsniveau) wäre für die Teilnehmerstaaten ein zu hohes Risiko
Ä Schweden wird zwar die Bedingungen erfüllen, will aber abwarten. Die
Regierung in Stockholm hat entschieden, vorerst nicht am
Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems teilzunehmen. Eine
zweijährige Teilnahme ist aber Voraussetzung für die Einführung des EURO.
Obwohl die Schwedische Krone alle Bedingungen zur Teilnahme erfüllt,
bleibt Schweden mit der Nichtteilnahme am Wechselkursmechanismus ein
rechtlicher Grund, um den Zeitpunkt des Eintritts in die Währungsunion
selbst zu bestimmen.
Ä Großbritannien hat bereits bei den Verhandlungen des Maastrichtvertrages
darauf bestanden, erst später über die Teilnahme an einer gemeinsamen
Währung zu entscheiden. Die britische Labour-Regierung ist einer
EURO-Teilnahme aber nicht abgeneigt. Sollte sich Großbritannien für eine
Teilnahme entscheiden, ist zu erwarten, dass auch Schweden und Dänemark
folgen.
Ä Dänemark hat wie Großbritannien dem Maastricht-Vertrag nur mit Vorbehalt
zugestimmt. Die dänische Bevölkerung hatte 1992 den neuen EU-Vertrag
abgelehnt. Erst das Versprechen, Dänemark müsse nicht an einer gemeinsamen
Sicherheitspolitik und an einer gemeinsamen Währung teilnehmen, führte zu
einem Ja bei einer zweiten Volksabstimmung. Will das Land nun zum EURO,
ist eine weitere Volksabstimmung nötig.
Für Österreich, das zur Kerngruppe der Hartwährungsländer in Europa zählt,
kam eine derartige Ausnahmeregelung nie in Frage, da durch die Koppelung
des Schillings an die D-Mark ein Alleingang unmöglich wäre.
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