Den Handel zwischen verschiedenen Staaten bezeichnet man als Außenhandel oder internationalen Handel. Die Unterscheidung der Forman des Außenhandels ist nach zwei Merkmalen möglich, und zwar nach der Richtung des Güterstroms und nach der Absatzorganisation.
1. Export-, Import- und Transithandel
Je nach der Richtung, in welcher der Güterstrom fließt, unterscheidet man den Exporthandel (Ausfuhrhandel), den Importhandel (Einfuhrhandel) und den Transithandel (Durchfuhrhandel).
Beispiel:
2. Direkter und indirekter Außenhandel
Nach der Absatzorganisation des Exporteurs bzw. der Beschaffungsorganisation des Importeurs kann man den direkten und den indirekten Außenhandel unterscheiden. Der Produzent exportiert ohne inländischen Exporthändler. Der Importeur bezieht direkt vom ausländischen Verkäufer oder dessen Vertriebsorganisation. Beim indirekten Außenhandel werden inländische, spezialisierte Außenhandelsberiebe dazwischengeschaltet.
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