Die wesentlichen Staatsorgane:
1. Der Monarch:
- auf immer der preußische König Kaiser
- Kaiser übt die exekutive Gewalt aus
- verantwortlich für alle Beschlüsse in der Außenpolitik
- er benennt Reichskanzler
- hat Oberbefehl über Heer und Flotte
- kann mit Zustimmung des Bundesrates Kriegserklärungen aussprechen
- ernennt und entläßt die Reichsbeamten
- beruft Bundesrat und Reichstag ein, kann Reichstag auflösen
2. Die Regierung:
- Reichskanzler allein vom Kaiser abhängig
- Reichskanzler ist immer in Personalunion mit dem preußischen Ministerpräsident, ihm unterstehen die obersten Reichsbehörden, das Auswärtige Amt und das Reichskanzleramt
- Reichsämter werden von Staatssekretären geführt
- Regierung ist Reichstag gegenüber nicht verantwortlich
- Reichskanzler hat Vorsitz im Bundesrat
3. Der Bundesrat:
- Sitz der 25 Souveräne des reiches, insgesamt 58 Stimmen
- Preußen hat mit 17 Stimmen Sperrminorität
- zusammen mit Reichstag für Gesetzgebung verantwortlich
- kontrolliert Regierung über Ausschüsse
- Verfassungsänderungen können mit 14 Stimmen verhindert werden
4. Der Reichstag:
- verfassungsmäßige Vertretung des deutschen Volkes
- besteht aus 597 Abgeordneten, die erst auf 3, später auf 5 Jahre gewählt werden
- wird nach dem absoluten Mehrheitswahlrecht gewählt (Wahlalter 25 Jahre, männlich)
- unterschiedliche Größenordnung der Wahlkreise; Direktwahlprinzip der Kandidaten, 1. und 2. Wahlgang sogenanntes Stichwahlprinzip - bevorzugt bestimmte Kandidaten und gibt Wählerwillen nicht wieder
- zusammen mit Bundesrat Einfluß auf Reichsgesetzgebung
- Einfluß auf Reichshaushalt, aber nicht auf sonstige Exekutive
- Reichskanzler ist dem Reichstag nicht verantwortlich
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