Entstehung:
Um 1900 verstanden die bisher bestehenden Gesellschaften es, das Publikum über die mit dem wachsendem Verkehr häufig zunehmenden Unfallmöglichkeiten aufzuklären und ihre Bedingungen an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Hierdurch erlebte die Unfallversicherung einen Aufschwung, der alsbald eine verschärfte Wettbewerbssituation zur folge hatte.
Die war Anlass zur Gründung des Verbandes der in Deutschland arbeitenden Unfallversicherungsgesellschaften "zur Vertretung, Wahrung und Förderung aller gemeinsamen Interessen des Unfall- und Haftpflichtwesens der beteiligten Gesellschaften." Diese Verbandsgründung war Voraussetzung für die Entwicklung allgemeiner Versicherungsbedingungen für die private Unfallversicherung, die am 14. Juni 1904 vom Aufsichtsamt genehmigt wurden.
Versicherter Personenkreis:
Eine private Unfallversicherung sichert die sich selbst versicherte Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen aller Art ab. Grundsätzlich sollten sich Selbständige, Unternehmer, Freiberufler, Hausarbeitende und Rentner freiwillig versichern, da sie nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Zwar sind Arbeiter und Angestellte automatisch Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung,
die vom Arbeitgeber finanziert wird. Doch viele verlassen sich fälschlicherweise auf diesen
Schutz - ohne zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur dann greift, wenn sich der
Unfall während des Jobs oder auf direktem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ereignet.
Wer zu Hause oder in der Freizeit stürzt, ist also auf keinen Fall versichert - dabei geschieht dort
fast jeder zweite Unfall.
Träger:
Private Unfallversicherungen kann man als Einzelversicherung oder als Familienunfallversicherung abschließen. Unternehmen können Gruppenunfall-Versicherungen für Ihre Arbeitnehmer abschließen.
Die private Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen jedes Einzelnen ausgestaltet werden. Ob als Unfallrente oder als einmalige Kapitalleistung. Die private Unfallversicherung verfügt über ein ganzes Bündel von Leistungsarten, die je nach Bedarf vereinbart werden können.
Die Leistungsarten:
Die private Unfallversicherung zahlt unabhängig von sonstigen Leistungen, die der Versicherte etwa aus Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder gesetzlicher Unfallversicherung bezieht.
Der Schutz tritt schon bei kleinsten dauerhaften Beeinträchtigungen in Kraft. Ob der Verunglückte seinen Beruf ausüben kann oder nicht, spielt keine Rolle. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und der dauerhaften Einschränkung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.
Invaliditätsleistung
Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung
Unter Invalidität versteht man eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.
Die private Unfallversicherung zahlt
. wenn eine solche Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt;
. ein Arzt sie spätestens nach drei weiteren Monaten feststellt;
. und der Versicherte seinen Anspruch spätestens 15 Monate nach dem Unfall gegenüber der
Versicherung geltend macht.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vorher vereinbarten
Versicherungssumme. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der so genannten Gliedertaxe
bestimmt. Sie ist Teil des Versicherungsvertrages.
Beispiel: Hans Müller hat eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart. Durch einen
Unfall verliert er ein Auge. Dieser Verlust bedeutet nach der Gliedertaxe eine Invalidität von 50
Prozent. Hans Müller erhält daher als Kapitalabfindung 50 Prozent der Versicherungssumme
ausgezahlt - das sind in seinem Fall 50.000 Euro.
Diese Leistung bekommt Hans Müller auf jeden Fall. Auch dann, wenn seine Invalidität Folge
eines Arbeitsunfalls war und er bereits Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten hat.
Oder dann, wenn er einen Autounfall hatte und Ansprüche gegen die Kraftfahrt-
Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners bestehen.
Todesfallleistung
In den Tarifen vieler Versicherungsgesellschaften ist diese Leistung in geringer Höhe - beispielsweise
bis 2.500 Euro - automatisch enthalten. Sie wird erbracht, wenn der Unfall innerhalb
eines Jahres nach dem Unfalltag zum Tode führt.
Übergangsleistung/Übergangsentschädigung
Die im Vertrag vereinbarte Übergangsentschädigung soll Schwerverletzten Hilfe bieten - beispielsweise
um eine Heilbehandlung zu finanzieren.
Sie wird ausgezahlt, wenn
. seit dem Unfall sechs Monate vergangen sind;
. weiterhin eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent
besteht;
. diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat.
Tagegeld
Bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der
vereinbarte Tagegeldsatz gezahlt. Die Vereinbarung einer Tagegeldzahlung lohnt sich vor allem für
Selbstständige - schließlich haben sie in einer solchen Situation immer einen Verdienstausfall.
Krankenhaustagegeld
Bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus zahlt die Versicherung
Krankenhaustagegeld. Und zwar vom Tag der Aufnahme bis zum Tag der Entlassung über einen
Zeitraum von maximal zwei Jahren.
Varianten der Unfallversicherung:
Einzel-Unfallversicherung
Sie ist die klassische Form der privaten Unfallversicherung. Versichert ist immer eine einzelne
Person. Sie kann sich je nach Angebot des Versicherers aus dem Katalog der Leistungsarten
einen individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen.
Familien-Unfallversicherung
Mit dieser Vertragsvariante kann sich eine ganze Familie über einen einzigen Vertrag versichern.
Da die Versicherungsgesellschaften dadurch Kosten sparen, ist die Familienversicherung preisgünstiger
als der Einzelvertrag.
Kinder-Unfall- und Invaliditätsversicherung
Diese Form der Unfallversicherung sichert speziell Kinder ab. Diese Versicherung sichert gegen die Folgen von Kinder-Invalidität durch eine Krankheit oder einen Unfall ab. Vollenden sie das 18. Lebensjahr,
wird der Vertrag auf den Erwachsenen-Tarif umgestellt. Ein Vorteil der Kinder-Unfallversicherung
ist, dass sie ein größeres Spektrum von Risiken versichert - bis zum 10. Lebensjahr sind beispielsweise
bestimmte Formen von Vergiftungen eingeschlossen.
Versicherungsnehmer ist bei der Kinder-Unfallversicherung in der Regel ein Elternteil. Stirbt er,
wird die Unfallversicherung beitragsfrei bis zum 18. Lebensjahr des Kindes fortgeführt.
Gruppen-Unfallversicherung
Voraussetzung für den Abschluss einer Gruppen-Unfallversicherung ist, dass sich mehrere Personen
durch einen einzigen Versicherungsnehmer - etwa den Arbeitgeber, einen Verein oder
Veranstalter - gemeinsam versichern lassen.
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Diese Unfallversicherung ist mit einem Sparvorgang gekoppelt. Die Versicherung zahlt am Ende
der Vertragslaufzeit die eingezahlten Beiträge abzüglich Versicherungssteuer und Teilzahlungszuschläge
zurück - unabhängig davon, ob in dieser Zeit Leistungen aus der Unfallversicherung
erbracht wurden oder nicht. Hinzu kommt eine Gewinnbeteiligung.
Seniorenunfallversicherung
Die Produkte zeichnen sich durch eine Kombination von Geldleistungen (Rente und/oder
Kapital) und einem Katalog diverser Assistenz - Leistungen aus. Dies sind Hilfeleistungen wie
Hausnotruf, Menüservice, Einkäufe, Wäscheservice und Pflegeleistungen.
Unfallversicherung gegen Berufsunfähigkeitsversicherung:
Von Seiten des Verbraucherschutzes wird kritisiert, dass der Versicherungsschutz der Unfallversicherung am Auslöser (dem Unfall) und nicht an den Wirkungen (den Einkommensausfall) orientiert ist. Der weitaus überwiegende Teil der Fälle von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (ca. 90%) werden nicht durch Unfälle sondern durch Krankheit verursacht.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt die Risiken der Kunden deutlich zielgenauer ab als die Unfallversicherung.
Im Gegenzug ist die Unfallversicherung jedoch um ein Vielfaches billiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die für nach dem 01.01.1961 Geborenen gestrichen und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt wurde.
Hierdurch ist es für breite Bevölkerungskreise ganz unabhängig vom Lebensalter und von der beruflichen Situation und zusätzlich zu sonstigen Sicherungssystemen möglich, einen Teil der allgemeinen Lebensrisiken finanziell abzusichern.
|