Joint Venture sind in der Wirtschaft populäre Modelle der Zusammenarbeit. Firmen arbeiten gemeinschaftlich an Projekten in beiderseitigem Interesse. Typische Beispiele für Joint Ventures sind Zusammenlegungen von Forschungsabteilungen oder das Zusammengehen mit einem Konkurrenten, gemeinsam auf einem Drittmarkt aufzutreten. Man unterscheidet im deutschen und angelsächsischen Rechtsraum in Contractual und Equity Joint Ventures. Erstere bestehen lediglich aus rein schuldrechtlichen Absprachen zwischen den Unternehmen, ohne das es zu einer organisatorischen Verselbstständigung kommt. Equity Joint Ventures zeichnen sich demgegenüber durch das Vorhanden sein einer Joint Venture Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit aus. Beiden Formen ist jedoch gemein, dass dem Joint Venture, beim Equity Joint Venture im Innenverhältnis, ein Vertrag gemäß § 705 BGB zugrunde liegt.
Das argentinische Recht ging einen anderen Weg und beurteilt das Verhältnis der Konsorten nicht nach den Regeln über die Sociedad Civil, sondern schuf das dritte Kapitel des Ley 19.550, welches die Verträge über die Kollaboration zwischen Unternehmen regelt.
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