Die Organisation der AG beruht auf dem Grundsatz der Drittorganschaft. Es bestehen weitgehend zwingende Regeln. Die AG kennt vier obligatorische Organe:
. Vorstand: ihm obliegt die Geschäftsführung und die Vertretung. Er besitzt das Geschäftsführungs- und Vertretungsmonopol in der AG.
. Aufsichtsrat: Dem AR ist die Bestellung und die Abberufung des Vorstandes sowie seine Überwachung zugewiesen. Desweiteren bestehen Zustimmungsbefugnisse für best Geschäfte.
. Hauptversammlung: sie übernimmt die Bestellung und Abberufung des Aufsichtsrates und des Abschlußprüfers. Weiters beschließt sie über Satzungsänderungen und über die Gewinnverteilung.
. Abschlußprüfer: Kontrolle der Rechnungslegeung und Erteilung des Bestätigungsvermerkes.
Daneben sind fakultative Organe möglich.
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