Putschversuch der im "Deutschem Kampfbund" zusammengeschlossenen nationalistischen Gruppierungen unter der Anführerschaft Adolf Hitlers und General Ludendorffs gegen die Weimarer Republik am 9. November 1923 in München. Ziel des Putsches war die Errichtung einer rechtsgerichteten Diktatur in Deutschland.
In der Vorbereitungsphase des Putsches versuchte Hitler, aus dem harten politischen Gegensatz zwischen der rechtslastigen bayerischen Landesregierung und der Reichsregierung unter dem Sozialdemokraten Gustav Stresemann Nutzen zu ziehen. Unter ihrem Generalstaatskommissar, Ritter von Kahr, gingen Landesregierung, Landespolizei und Reichswehr in Bayern auch zunächst scheinbar auf Hitlers Aufforderung zur Teilnahme am Putsch ein (Bürgerbräukeller), der als erste Etappe zum gewaltsamen Sturz der Reichsregierung in Berlin gedacht war. Tatsächlich wurden die Putschisten jedoch bei ihrem Marsch auf die Münchener Feldherrnhalle, den sie in Analogie zu Mussolinis Marsch auf Rom im Jahr zuvor inszenierten, am 9. November 1923 mit Gewalt aufgehalten und festgenommen.
Nach dem missglückten Putsch wurden die NSDAP und ihr Kampfblatt, der Völkische Beobachter, verboten. Den folgenden Hochverratsprozess nutzte Hitler weitgehend ungebremst zur Propaganda für die nationalsozialistische Sache. So wurde er schließlich am 1. April 1924 zu fünf Jahren "milder Festungshaft" in Landsberg verurteilt, aus der er bereits ein halbes Jahr später vorzeitig entlassen wurde - nachdem er dort den ersten Band seines politischen Manifests Mein Kampf (erschienen 1925, Bd. 2: 1926) verfasst hatte.
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