Zur Gründung einer Genossenschaft ist erforerlich:
. Annahme einer Genossenschaftsfirma
. Schriftliche Abfassung des Genossenschaftsvertrages (Statut)
. Eintragung ins Firmenbuch
Die Genossenschaft entsteht mit Eintragung im Firmenbuch; ist sie bereits vorher tätig, besteht eine Vorgesellschaft. Die Beitrittserklärung der Mitglieder bedarf in Schriftform; diese werden im FB nicht eingetragen, jedoch ist ein Mitgliederregister zu führen, in das jedermann Einsicht nehmen darf.
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