| 
  Zur Gründung einer Genossenschaft ist erforerlich:
  
.	Annahme einer Genossenschaftsfirma 
.	Schriftliche Abfassung des Genossenschaftsvertrages (Statut)
  
.	Eintragung ins Firmenbuch 
Die Genossenschaft entsteht mit Eintragung im Firmenbuch; ist sie bereits vorher tätig, besteht eine Vorgesellschaft. Die Beitrittserklärung der Mitglieder bedarf in Schriftform; diese werden im FB nicht eingetragen, jedoch ist ein Mitgliederregister zu führen, in das jedermann Einsicht nehmen darf.
   |