Es wird von der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten gewählt und wird als die demokratische Stimme der Bürger bezeichnet.
Alle fünf Jahre wird direkt gewählt und die Sitzordnung im Plenum (=Versammlung aller Mitglieder) richtet sich nach sieben Fraktionen (Vertreter einer Partei?). Diese Fraktionen sind Ausdruck der politischen Grundhaltung der nationalen Partei, der die Mitflieder jeweils angehören.
Die Abgeordneten müssen jedoch keiner Fraktion angehören.
Die europäischen Bürger können den Petitionsausschuss an das Parlament richten. Außerdem ernennt das europäische Parlament einen Bürgerbeauftragten, der Beschwerden von Bürgern über Missstände in der EU - Verwaltung nachgeht.
Pat Cox ist Präsident des europäischen Parlaments.
Das Europäische Parlament hat Gesetzgebungsrechte, Haushaltsrechte und Kontrollrechte.
Gesetzgebungsrechte
Das Parlament kann im so genannten Mitentscheidungsverfahren (Parlament und Rat entscheiden gemeinsam) Gesetzentwürfe der Europäischen Kommission ändern oder sie zu Fall bringen, wenn der Ministerrat diese Änderungen nicht akzeptiert. Außerdem kann es Gesetzentwürfe verabschieden, wenn es Änderungsvorschläge des Rats billigt.
Das Parlament kann die Kommission auffordern, Vorschläge für Gesetze auszuarbeiten, wenn es der Ansicht ist, dass zu einer Frage ein Gemeinschaftsgesetz erforderlich ist.
Haushaltsrechte
Das Parlament berät gemeinsam mit dem Ministerrat den Haushaltsentwurf der Kommission und verabschiedet ihn.
Das Parlament kann überdies den Haushaltsplan insgesamt ablehnen. Rat und Parlament bilden also gemeinsam den Haushaltsgesetzgeber der EU.
Das Parlament prüft mit Unterstützung des Rechnungshofes auch die Ausführung des Haushaltsplans.
Kontrollrechte
Das Parlament muss zustimmen, wenn die Mitgliedstaaten einen neuen Präsidenten der Kommission benennen.
Eine neue Kommission kann erst in ihr Amt berufen werden, wenn das EP ihrer Ernennung nach Prüfung aller Kandidaten zugestimmt hat. Das EP kann die Kommission durch ein Misstrauensvotum mit 2/3 der abgegebenen Stimmen und der Mehrheit der Mitglieder geschlossen zum Rücktritt zwingen.
Weitere Kontrollmöglichkeiten sind Debatten und Abstimmungen über das Arbeitsprogramm, den jährlichen Gesamtbericht der Kommission über Erklärungen, die jede Präsidentschaft der Union zu Beginn und zum Ende ihrer halbjährlichen Amtszeit sowie nach Treffen des Europäischen Rats (vor dem Plenum des Europäischen Parlaments) abgibt. Am Schluss dieser Debatten legt das Parlament seine Haltung in einer Entschließung fest.
Das Parlament hat das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, die Hinweise auf vermutete Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht prüfen.
Außenbeziehungen
Völkerrechtliche Verträge der Gemeinschaft wie Beitrittsbeschlüsse und Assoziierungsabkommen können nur in Kraft treten, wenn das Parlament zugestimmt hat.
Das Parlament ist auch an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) beteiligt. Es muss die Fragen der GASP hören kann also dann Stellungnahmen abgeben. Das Parlament kann zur Außen- und Sicherheitspolitik Fragen und Empfehlungen an den Rat richten. Es führt einmal jährlich eine Aussprache über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik durch.
In gleichem Umfang ist das Parlament auch an der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Justiz- und Innenpolitik beteiligt.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Parlaments zählen:
Genehmigung des EU Haushalts
Prüfung und Genehmigung der europäischen Gesetzgebung
Demokratische Kontrolle der anderen EU - Organe
Zustimmung zu wichtigen internationalen Abkommen
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