Durch die schon erwähnten grundlegenden Änderungen in den letzten Jahren hat sich auch die militärische Landesverteidigung grundlegend geändert.
Nicht mehr das System der Raumverteidigung steht im Vordergrund, sondern ein System grenznaher Verteidigung.
Das bedeutet, dass eine Verletzung unserer Grenzen, sowie das Übergreifen von Kampfhandlungen auf unserer Territorium verhindert werden muß.
Das Bundesheer übernimmt jedoch nicht nur militärische Aufgaben, sondern ist auch zum Schutz unserer verfassungsmäßigen Einrichtungen, unserer demokratischen Freiheiten und zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt verpflichtet.
Darüber hinaus ist es für Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs verantwortlich, und muß sich auch Hilfeleistungen im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie bei Such- und Rettungsdiensten beteiligen.
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