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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Welches ist das selbstverständnis der europäischen union?



Nach dem 2. Weltkrieg war Europa fast ganz vom Krieg zerstört und lag wirtschaftlich am Boden. Es fehlten Perspektiven für ein friedliches Zusammenleben unter den Staaten. Erste Anstöße für eine wirtschaftliche Zusammenarbeit brachte der amerikanische Marshall Plan (Frühling 1948), der Europa wieder aufbauen, und wieder in die Weltwirtschaft eingliedern sollte. Schon im Mai des Jahres 1949 wurde der Europarat gegründet, dem damals alle freien europäischen Staaten beitraten. Die Hauptbestrebungen waren, Deutschland und Frankreich politisch wieder zu versöhnen, sowie die Förderung des Wiederaufbaus Europas durch enge Zusammenarbeit und den Schutz für ein freies Europa vor dem kommunistischen Osten.

     Am 8.4.1965 wurde in Brüssel der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) unterzeichnet. Die EG entstand aus der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), der EWG (Europäischer Wirtschaftsgemeinschaft/Ziel: schrittweise Verschmelzung Volkswirtschaften und damit eine Schaffung eines großen gemeinsamen Marktes), sowie EAG (Europäischen Atomgemeinschaft/Ziel: friedliche Nutzung der Kernenergie). Die drei Gemeinschaften erhielten einen gemeinsamen Rat (Ministerrat), eine gemeinsame Kommission, die heute das Europäische Parlament darstellt, sowie einen Gerichtshof. "Die Europäsche Gemeinschaft wurde durch ihre Dynamik zum Kern europäischer Einigungsbestrebungen.

    "(E. Thiel, Die Europäische Union, S.12). So hat sich die EG seit ihrer Gründung in den 50ziger Jahren erstaunlich entwickelt. Noch in den 50zigern bestand sie aus 6 Staaten und ist heute bis auf 15 Mitgliedsstaaten angestiegen. So heißt die EG seit dem Vertrag von Maastricht 1991 Europäische Union (EU).

     Sie besteht aus drei Pfeilern, unter denen unter anderem die EG steht, die GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) und der JI (Justiz und Inneres). Die EU selbst versteht sich als eine Gemeinschaft, die für eine Achtung aller Grundfreiheiten sorgt (Freiheit, Menschenrechte etc.) sowie für die Schaffung bzw. Erhaltung der marktwirtschaftlichen Ordnung. "Ziel der Gemeinschaft war und ist es, die Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten immer enger werden zu lassen." (E.

     Thiel, Die Europäische Union, S.27).

 
 

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