Nach zwei Weltkriegen in diesem Jahrhundert war eines
klargeworden: Der herkömmliche Nationalstaat mit unteilbarer und
unantastbarer Souveränität (Selbständigkeit, Unabhängigkeit durfte nicht
weiterbestehen, wollte man ähnliche Kriege in Zukunft verhindern.
So war nach 1945 der Wunsch der Menschen groß, jene politische Struktur zu
beseitigen, die mitverantwortlich gemacht wurde für die Kriege der
Vergangenheit: die Aufteilung Europas in mehr als zwei Dutzend
uneingeschränkt souveräne Nationalstaaten. Schon 1946 forderte der
britische Premierminister Churchill in einer Rede in Zürich die Schaffung
der \"Vereinigten Staaten von Europa\", also eine politische Einigung. 1948
gründeten Vertreter von Parteien, Gewerkschaften und Wirtschaft aus sechs
Ländern im niederländischen Den Haag die \"Europäische Bewegung\". Sie
forderten die Regierungen auf, Souveränitätsrechte auf überstaatliche
Organe zu übertragen, um ein vereintes Europa zu bilden. (Dabei blieb es
noch offen, ob es die Form eines Bundestaates oder eines Staatenbundes
anstreben sollte). Sie griffen damit Ideen auf, die schon nach dem Ersten
Weltkrieg und später in der Widerstandsbewegung gegen Hitlers \"Drittes
Reich\" lebendig gewesen waren. Vor allem in den bürgerlichen
Widerstandsgruppen gegen Hitlers Staat bildete sich die Überzeugung, daß
der Zweite Weltkrieg und die Kriege der Vergangenheit zurückzuführen sind
auf die große Zahl der mitund gegeneinander konkurrierenden Staaten. So war
der Wunsch nach Frieden und Sicherheit die treibende Kraft für die
Verwirklichung eines vereinten Europas. Aber die Regierungen waren damals
noch nicht gewillt, anderen Staaten ein Mitspracherecht in wichtigen
Bereichen ihrer Politik einzuräumen, nationale Hoheitsrechte und damit
Souveränitätsrechte abzutreten.
Immerhin war aber mit den Forderungen der Anstoß gegeben zur Gründung des
Europarates im Jahre 1949.
Der Gedanke zur Schaffung eines Europarates wurde von Churchill in der
gleichen Rede in Zürich 1946 gefordert. \"Laßt Gerechtigkeit, Barmherzigkeit
und Freiheit walten! Der erste Schritt ist die Bildung eines Europarates\".
Überall in Europa bildeten sich nach diesem Aufruf Churchills Gruppen und
Verbände, die den Zusammenschluß Europas forderten. 1949 war es soweit:
Zehn europäische Staaten Länder (GB, Frankr., Benelux-Staaten, Italien,
Irland, Dänemark, Norwegen und Schweden) beschlossen die Gründung des
Europarates, der zum ersten Mal am 8. August 1949 in der Straßburger
Universität zusammentraf. Der Europarat wurde zur Keimzelle und Mitelpunkt
der europäischen Einigungspolitik. Heute (1996) gehören dem Europarat 39
Mitglieder an. Seit 1951 ist die BRD Mitglied des Europarates.
Ziele des Europarates: Organe des Europarates:
1. Ministerkomitee (die
Außenminister aller
Mitgliedsstaaten, die zweimal im Jahr
in Straßburg zusammentreffen und hier
Beschlüsse zur Politik des Europarates und zu seinem Arbeitsprogramm beschließt)
2. Parlamentarische Versammlung (von den nationalen Parlamenten entsandte Abgeordnete); Generalsekretariat (=die Zentrale) hat seinen Sitz in Straßburg.
Schutz und Förderung gemeinsamer
Ideale und Grundsätze der
Mitgliedsstaaten sowie Förderung
ihres wirtschaftl. und sozialen
Fortschritts.
Wichtige Ergebnisse hat der Europarat in den folgenden Bereichen erzielt:
1. Schutz der Demokratie und Menschenrechte: Die Europäische
Konvention Übereinkunft) zum Schutz der Menschenrechte garantiert
jedem Bürger der Mitgliedstaaten die Wahtung seiner Grundrechte,
also das Recht auf Leben und Bildung, die Meinungs-,
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Sie verbietet die Folter
und jede Zwangsarbeit. Bürger, die sich in ihren Rechten verletzt
glauben, können sich, an den \"Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte\" (Sitz in Luxemburg) wenden.
2. Die \"Europäische Sozialcharta\" garantiert die sozialen
Grundrechte, wie das Recht auf gleiche Arbeitsbedingungen, das
Recht auf Berufsausbildung, das Streikrecht usw.
Im Mai 1950 verkündete der französische Außenminister Robert Schumann, daß
die französische Regierung zu einer gemeinsamen Politik mit der deutschen
Regierung im Montanbereich (von lateinisch mons = der Berg, \"den Bergbau
betreffend\") bereit sei. Sein Argument: Um zu verhindern, daß Deutschland
in absehbarer Zeit Frankreich wieder angreifen werde, müssten beide Staaten
in dem wirtschaftlichen Bereich zusammenarbeiten, der die Rohstoffe für
jede Aufrüstung erst liefert, nämlich im Bergbau durch den Abbau von Kohle
und die damit verbundene Produktion von Eisen und Stahl. Dieser Vorschlag
ist bekannt geworden als der Schumann-Plan. Dieser löste allgemeine
Überraschung aus. Niemand hatte mit einem derartigen Vorschlag gerechnet.
Frankreich bot nur 5 Jahre nach der Kapitulation Deutschlands seinem
ehemaligen Kriegsgegner und \"Erzfeind\" eine gemeinsame Politik (und damit
Mitspracherecht und gegenseitige Kontrolle) ausgerechnet auf dem Gebiet an,
das Grundlage der klassischen Rüstungsindustrie war - ein Schritt zu
Sicherheit und Frieden. Nur wenige Wochen später begannen Vertreter aus
Frankreich, der BRD, den Benelux-Staaten und Italiens mit den Beratungen
über die Vorschläge Schumanns. Am 18. April 1951 wurde der Vertrag über die
Gründung der \"Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl\" (EGKS oder
\"MontanUnion\") in Paris unterzeichnet.
So begann die europäische Einigung zunächst auf wirtschaftlichem Gebiet.
Hier erwarteten die Staaten am ehesten schnellen Lohn für die Preisgabe von
Teilen ihrer Souveränität. Sie akzeptierten eine Übertragung von Teilen
nationaler Hoheitsrechte (=Souveränitätsrechte) auf übemationale Organe.
Würde diese Organisation Erfolg haben, so hofften die Vertragspartner, dann
würde sich die Zusammenarbeit auch auf andere Gebiete ausdehnen lassen und
weitere Staaten würden sich, anschließen.
Die Abtretung nationaler Hoheitsrechte kann verschieden ablaufen. Die drei
wichtigsten Möglichkeiten sind:
A. Koordinierung B. Kooperation C. Integration
(=gegenseitigem Abstimmen): die Staaten verpflichten sich vertraglich, in einzelnen, genau benannten Teilbereichen der Politik einander zu unterrichten und ihre Handlungen aufeinander abzustimmen Hoheitsrechte werden damit noch nicht übertragen, allenfalls eingeschränkt. Diese Form wird in der EG gewählt für Politikbereiche, in denen die Staaten zum jetzigen Zeitpunkt noch so weitgehend wie möglich selbst bestimmen wollen (=Zusammenarbeit): die Staaten verpflichten sich, Beschlüsse (mit Gesetzeskraft) gemeinsam zu fassen, entweder einstimmig oder mit Mehrheit. Diese Beschlüsse sind für alle bindend. Sie werden zwar gemeinsam von den Regierungen gefaßt, aber letzlich von den Einzelstaaten in nationales Recht umgesetzt und ausgeführt. (gemeinsame oder gemeinschaftliche Politik): Die Einzelstaaten übertragen legislative und exekutive Rechte auf neu geschaffene gemeinsame europäischen Organe (z.B. Rat, Kommission und Parlament). Diese Organe machen nun \"gemeinsame Politik\"(z.B. gemeinsame Agrarpolitik, gemeinsame Rechtspolitik und Sozialpolitik usw.) Diese Möglichkeit gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung vor allem auf dem Weg zur politischen Union.
Zurück zur Geschichte:
Tatsächlich konnte die \"Montan-Union\" schon nach kurzer Zeit bemerkenswerte
Erfolge vorweisen. Für Kohle, Stahl, Eisen und Schrott wurden Zölle und
Grenzabfertigungsgebühren aufgehoben, die Produktion erheblich gesteigert
und notwendige Investitionen durch die Montan-Union finanziert. Diese
positiven Erfahrungen verstärkten die Bemühungen nach einer noch
weitergehenden Zusammenarbeit. Die Außenminister der sechs
Montanunion-Länder beschlossen im Juni 1955, die Einigung Europas zu
beschleunigen. Sie erklärten, sie wollten durch schrittweise Vereinigung
der nationalen Wirtschaften, durch die Schaffung eines gemeinsamen Marktes,
Europa in der Welt noch mehr Einfluß verschaffen und den Lebensstandard der
Bevölkerung weiter heben.
Zwei Jahre später, am 24. März 1957, wurden von den sechs Montanunion-
Länder die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) und einer Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) in Rom
unterzeichnet. Man nennt sie deshalb auch die \"Römischen Verträge\". Die
sechs Staaten dehnten damit die gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und
Stahl auf weitere Bereiche der Wirtschaft aus.
Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge gab es jetzt drei Europäische
Gemeinschaften, die verwaltungsmäßig im Jahr 1967 zur Europäischen
Gemeinschaft (EG) zusammengefaßt wurden. Im Jahre 1973 kamen zu den sechs
Gründerstaaten (Frankreich, Italien, BRD, Benelux-Staaten)
Dänemark (mit Grönland), Großbritannien und Irland hinzu. Das zu Dänemark
gehörende, aber weitgehend eigenständige Grönland ist nach einer
Volksabstimmung 1985 wieder aus der EG ausgetreten. 1981 folgte
Griechenland. Der Beitritt Spaniens und Portugals erfolgte 1986. Als bisher
letzte Staaten traten 1995 Schweden, Finnland und Österreich der
Gemeinschaft bei, so daß die momentane Mitgliederzahl bei 15 Staaten liegt.
Im Jahre 1968 fielen unter den damaligen Mitgliedsländem die Zollgrenzen.
Seit 1993 gibt es einen gemeinsamen Binnenmarkt. Dieser Binnenmarkt umfaßt
die folgenden \"vier Freiheiten\":
\"die vier Freiheiten\"
Bedeutung:
1. Freier Personenverkehr
Wegfall der Grenzkontrollen,
Vereinheitlichung der Einreise- und
Asylgesetze, der Waffen- und
Drogengesetze, Niederlassungs- und
Beschäftigungsfreiheit für alle
EU-Bürger innerhalb der Gemeinschaft,
jeder EU-Bürger kann in jedem
EU-Staat eine Firma gründen oder ein
Geschäft eröffnen, jeder kann sich
seinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz
frei wählen, jeder hat die gleichen
Rechte wie die einheimischen Bürger,
die Kinder unterliegen der
Schulpflicht, die Arbeitnehmer werden
rentenberechtigt, alle in einem
EU-Staat erworbenen Qualifikationen
(z.B. Hochschulreife, Meisterprüfung)
werden in den anderen Ländern
anerkannt.
2. Freier Warenverkehr
Wegfall der Grenzkontrollen,
Angleichung der Steuersätze und der
unterschiedlichen Vorschriften in den
einzelnen Migliedsländem (z.B. bei
Lebensmittel oder technischen
Geräten) und Vereinheitlichung
technischer Normen in den EUStaaten.
3. Freier Dienstleistungsverkehr
Nicht-deutsche
Versicherungsgesellschaften dürfen
z.B. in Deutschland ihre Dienste und
Angebote machen, aber natürlich auch
umgekehrt, wenn z.B. deutsche Banken
innerhalb der EUStaaten ihre Dienste
anbieten dürfen.
4. Freier Kapitalverkehr
Freier Personen-, Waren- und
Dienstleistungsverkehr bedingt einen
freien Kapitalverkehr, d.h. Geld- und
anderes Kapital darf innerhalb der
EU-Staaten ungehindert bewegt werden,
Jeder EU-Bürger kann nun Konten in
allen Währungen führen.
Zur Verdeutlichung des \"Freien Warenverkehrs\":
In der Vergangenheit gab es in jedem Land Hunderte von Vorschriften. Sie
sollten den Verbraucher z.B. vor gesundheitlichen Zutaten in Lebensmitteln
schützen, den Arbeiter an Maschinen höchste Sicherheit bieten, den
Wettbewerb regeln. Sie wirkten aber auch über die Staatsgrenzen hinaus.
Beispiel: Nach deutschem Lebensmittelrecht darf Käse nur aus
pasteurisierter Milch hergestellt werden, nach französischem Recht auch aus
Rohmilch. Die Einfuhr von Rohmilchkäse nach Deutschland war unter Hinweis
auf das hier bei uns gültige Recht verboten. Solche Vorschriften waren
früher innerhalb des betreffenden Staates für alle Produkte verbindlich,
für einheimische ebenso wie für ausländische. So kam es, daß Produkte, die
alle technischen und rechtlichen Anforderungen eines Landes erfüllten, im
Nachbarland verboten waren oder dort teure Zulassungsverfahren über sich
ergehen lassen mußten. Diese Hindernisse (als \"technische Schranken\"
bezeichnet) mußten in den EUStaaten beseitigt werden, um den gemeinsamen
Binnenmarkt verwirklichen zu können.
Aufsehen erregten zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes: Deutschland
wurde es untersagt, die Einfuhr von Wurstwaren aus EU-Ländern zu verbieten,
die Bestandteile haben, die nach deutschen Vorschriften nicht erlaubt sind
(z.B. Soja), Italien mußte Teigwaren die Grenzen öffnen, die nicht wie im
Lande üblich, aus Hartweizengrieß bestehen. In der Öffentlichkeit der
beiden Länder wurden die Urteile zum Teil so interpretiert, als fahre die
Einigung Europas zu allgemeiner Verschlechterung der Qualität von Genuß-
und Lebensmittel. Anzumerken bleibt, daß es jedem Land erlaubt bleibt, an
Produkte, die innerhalb seiner Grenzen hergestellt werden, höhere
Anforderungen zu stellen.
1991 haben die damaligen 12 Staats- und Regierungschefs der damaligen
EG-Staaten im Vertrag von Maastricht (Stadt in Holland) ganz wesentliche
Entscheidungen auf dem Weg zu einem vereinten Europa getroffen. Einer der
Kempunkte des Vertrages ist die Währungsunion. Spätestens 1999 soll in den
Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Währung eingeführt werden. Um eine stabile
europäische Währung zu garantieren, müssen die Mitgliedsstaaten dafür
folgende Voraussetzungen schaffen:
1. Niedrige Inflationsrate (Inflation ist der Preisanstieg, der
entsteht, wenn der umlaufenden Geldmenge kein gleichwertiges
ausreichendes Waren- und Dienstleistungsangebot gegenübersteht)
2. Die Staatsverschuldung und das Haushaltsdefizit darf gewisse
Grenzen nicht überschreiten (Defizit Fehlbetrag; entsteht, wenn
die Staatsausgaben höher sind als seine Einnahmen).
3. Das Zinsniveau (= Zinshöhe; wer Geld leiht, muß Zinsen zahlen.
Macht ein Staat viele Schulden, gehen meist auch die Zinsen in
die Höhe, weil das Geld knapp wird) darf 10% nicht übersteigen.
Die neue Europawährung erhält den Namen \"Ecu\" (=European Currency
Unit). Nach den momentanen Umrechnungskursen hätte ein Ecu etwa
den Wert von etwas mehr als zwei DM. Eine einheitliche Währung
bringt insofern den Vorteil, daß z.B. die Verluste, die
zwangsläufig beim Umtausch von Währungen entstehen, wegfallen.
Neben der Währungsunion beschlossen die Teilnehmer in Maastricht
auch eine Unionsbürgerschaft (also eine europäische
Staatsbürgerschaft) . Jeder EU-Bürger braucht einen Europapass
und besitzt bei Kommunalwahlen an seinem Wohnort das aktive und
passive Wahlrecht, auch wenn er nicht die Staatsbürgerschaft des
Staates besitzt, in dem er lebt. Damit eine politische Union
realisierbar wird, wurde ebenfalls beschlossen, eine gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik zu entwickeln. So sollen z.B. die
nationalen Armeen Schritt für Schritt zusammengeführt werden,
indem z.B. gemeinsame Übungen stattfinden, gemeinsame Einheiten
aufgestellt werden und die Ausrüstung vereinheitlicht wird.
Zuletzt wurde in Maastricht auch eine gemeinsame Einwanderungs-
und Asylpolitik beschlossen und dem Europa-Parlament mehr
politischen Spielraum und Aufgaben zugesprochen.
Die in Maastricht verabredete gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik
wurde etwas später im Schengener Abkommen (Ort in Luxemburg) konkretisiert:
1. Keine Personenkontrollen an den Grenzen innerhalb der Staaten der EU.
2. Verstärkte Kontrollen an den gemeinsamen Außengrenzen (längere
Wartezeiten bei Einreise in EU)
3. Ein von einem EU-Staat ausgestelltes Visum an eine Person aus einem
nicht EU-Staat wird von den anderen EU-Staaten anerkannt.
4. Polizeiliche Zusammenarbeit: Verfolgung von Straftätem über die Grenzen
hinweg Der Name \"Europäische Gemeinschaft\" wurde 1994 durch den Begriff
\"Europäische Union\" (EU) ersetzt, weil damit deutlicher wird, daß durch
eine Reihe von Abkommen und Verträgen ein deutlicher Schritt hin zu den
\"Vereinigten Staaten von Europa\" gemacht wurde. Der neue Name macht
deutlich, daß die Zusammenarbeit inzwischen nicht mehr nur allein auf die
Wirtschaft beschränkt bleibt. Gesetze müssen aufeinander abgestimmt sein,
denn wer Verträge mit einem Wirtschaftspartner aus einem anderen Land
abschließt, möchte sicher sein, daß die rechtliche Grundlage übereinstimmt.
Wer Produkte aus einem anderen Land kauft, möchte sicher sein, daß sie den
vereinbarten Bestimmungen entsprechen. Dies gilt z.B. für Autos, die
europaeinheitliche Abgaswerte erfüllen müssen. Deshalb wird Schritt für
Schritt versucht, innerhalb der EU zu einer Rechtsunion zu kommen, d.h. daß
die rechtlichen Bestimmungen und Gesetze immer mehr vereinheitlicht werden.
Innerhalb der Staaten der EU gibt es reichere und ärmere Länder. Ein Land,
das viele soziale Leistungen seinen Bürgern\'anbietet, wird für Menschen,
die in ärmeren Ländern mit schlechteren sozialen Leistungen des Staates
wohnen, eine willkommene Adresse sein. Dies schafft allerdings Probleme in
den Herkunfts- wie den Zielländem. Also muß man versuchen, durch gezielte
Wirtschaftsförderung und Ausgleichszahlungen den sozialen Standard in allen
EU-Staaten einander anzugleichen, d.h. man muß eine \"Sozialunion\" schaffen,
in der z.B. die Angleichung der Rentensysteme oder die Leistungen für die
Familien (z.B. Kindergeld) angeglichen werden muß.
Wirtschaftsunion, Rechtsunion, Sozialunion und zuletzt die politische Union
- es müssen noch einige wichtige Schritte vollzogen werden, bis die
\"Vereinigten Staaten von Europa\" in absehbarer Zeit verwirklicht werden
können.
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