Bekanntmachung von offenen Verfahren in Amtsblättern, Tageszeitungen, Fachzeitschriften etc.
Einladung zu nicht offenen Verfahren mit Einladungsschreiben.
Angaben enthalten, dass Interessenten klar wird ob Beteiligung am Wettbewerb für sie in Frage kommt.
(1) Bezeichnung des Auftraggebers
(2) Gegenstand der Leistung
(3) Hinweise wo Ausschreibungsunterlagen beschafft werden können
(4) Datum, Ort für Einreichung der Angebote, Zuschlagsfrist
(5) Vadium
2.5 Beistellung und Kosten der Ausschreibungsunterlagen
Bieter in Unterlagen Einsicht nehmen. Datenträgeraustausch.
Name, Anzahl der Bewerber geheim zu halten.
Bei offenen Verfahren Entgelt für Ausschreibungsunterlagen
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