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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Unternehmenszusammenschlüsse (kooperation)



1.4.1. Begriff: Kooperation ist jede Zusammenarbeit von Unternehmen. Bei Machtzusammenballung kommt es dann zur Konzentration.



1.4.1.2. Zweck; Oberziel ist die Sicherung der Existenz durch Gewinnerhöhung bzw. Verlustminderung.



àSicherung der Rohstoffversorgung

àangestrebte Kostensenkung

àSicherung der Absatzmärkte

àAusschaltung der Beschränkung des Wettbewerbs

àgemeinsame Finanzierung großer Aufträge

àErhöhung der wirtschaftlichen Macht

 
 

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