1.4.1. Begriff: Kooperation ist jede Zusammenarbeit von Unternehmen. Bei Machtzusammenballung kommt es dann zur Konzentration.
1.4.1.2. Zweck; Oberziel ist die Sicherung der Existenz durch Gewinnerhöhung bzw. Verlustminderung.
àSicherung der Rohstoffversorgung
àangestrebte Kostensenkung
àSicherung der Absatzmärkte
àAusschaltung der Beschränkung des Wettbewerbs
àgemeinsame Finanzierung großer Aufträge
àErhöhung der wirtschaftlichen Macht
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