1.4.3.2.1 Allgemeines
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Das Ziel der Regionalpolitik der Europäischen Union ist es, wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte innerhalb Europas abzubauen: Schwächer entwickelte Zonen sollen an die besser entwickelten Gebiete herangeführt werden.
Dieses wirtschaftliche und soziale Gefälle existiert aber nicht nur in Europa als ganzem ("Nord-Süd-Gefälle"), sondern auch innerhalb der Mitgliedstaaten selbst, die besser oder schlechter entwickelte Regionen aufweisen.
1.4.3.2.2 Die Ziele der Regionalpolitik
Die Fonds werden im Rahmen dieser Ziele differenziert eingesetzt. Der Regionalfonds (EFRE) beteiligt sich an den Zielen 1, 2 und 5b. Der Sozialfonds (ESF) unterstützt flächendeckend alle Ziele außer 5a. Der Agrarfonds (EAGFL) ist für die Ziele 1, 5a und 5b vorgesehen.
Ziel 1 ist definiert als "Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand".
Die Anerkennung einer Region als Ziel-1-Gebiet erfordert einen einstimmigen Ratsbeschluß. Bedingung für die Förderfähigkeit als Ziel-1-Gebiet ist, daß es sich dabei um eine "NUTS"-Region mit einem Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner auf der Grundlage des Durchschnitts der letzten drei Jahre von unter 75 Prozent des EG-Durchschnitts handelt.
Ziel 2 wird definiert als "Umstellung der Regionen, Grenzregionen oder Teilregionen (einschließlich Arbeitsmarktregionen und Verdichtungsräumen), die von der rückläufigen industriellen Entwicklung schwer betroffen sind".
Für das Ziel 2 sieht die Rahmenverordnung drei Hauptkriterien für die Förderfähigkeit von Gebieten vor, die gemeinsam erfüllt werden müssen:
. Arbeitslosenquote über dem Gemeinschaftsdurchschnitt
. Anteil der industriellen Erwerbstätigen über dem Gemeinschaftsdurchschnitt
. Rückgang der Zahl der industriellen Erwerbstätigen
Zu den sekundären Kriterien für die Förderwürdigkeit nach Ziel 2 zählen unter anderem:
. Verdichtungsräume, in denen die Arbeitslosenquote um mindestens 50% über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt und in denen ein erheblicher Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen in der Industrie verzeichnet wurde
. Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, die vor schwerwiegenden Problemen der Sanierung von Industriebereichen stehen
Ziel 3 widmet sich der "Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen und der vom Ausschluß aus dem Arbeitsleben bedrohten Personen in das Erwerbsleben".
Österreichweit wird ein einheitliches Ziel 3-Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter wesentlicher Mitwirkung der Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices sowie der Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen erstellt.
Hervorzuheben ist, daß die Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen im Hinblick auf die Beschäftigung, wozu auch die Bereitstellung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten als fest umrissenes Ziel aufgenommen wurde.
Ziel 4 dient der "Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme".
Sinn ist es, Beschäftigungsprobleme zu vermeiden, indem die Anpassung der Arbeitskräfte im industriellen Wandlungsprozeß erleichtert wird. Im Rahmen einer allgemeinen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsstrategie und in Abstimmung der gemeinschaftlichen Berufsausbildungspolitik wird der Europäische Sozialfonds (ESF) durch Berufsausbildung, Umschulung und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen.
Die Erstellung des Förderprogrammes erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter wesentlicher Mitwirkung der Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices und der Sozialpartner.
Ziel 5a widmet sich der "Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch beschleunigte Anpassung der Agrarstrukturen im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik".
Die Aktionen unter Ziel 5a konzentrieren sich auf folgende vier Maßnahmenkategorien:
. Beihilfen zur Verbesserung der Effizienz landwirtschaftlicher Betriebe
. Beihilfen für Junglandwirte
. Ausgleichszulagen für Berg- und benachteiligte Gebiete
. Beihilfen für die Vermarktung und Verarbeitung von Agrarerzeugnissen
Ziel 5b dient der "Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch Erleichterung der Entwicklung und der Strukturanpassung der ländlichen Gebiete".
Für Ziel 5b gilt nach der Rahmenverordnung das generelle Kriterium des niedrigen wirtschaftlichen Entwicklungsstandes. Zu diesem Kriterium kommen drei weitere Hauptkriterien hinzu, von denen zwei vorliegen müssen, damit die Bedingungen für die Förderwürdigkeit erfüllt werden:
. hoher Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten
. niedriges Agrareinkommen
. geringe Bevölkerungsdichte und/oder eine starke Tendenz zur Entvölkerung
Überdies hat die Gemeinschaft folgende sekundären Kriterien vorgesehen, von denen eines oder mehrere zu erfüllen sind:
. Randlage der Gebiete oder Inseln im Verhältnis zu den großen Zentren der Wirtschafts- und Geschäftstätigkeit der Gemeinschaft
. Empfindlichkeit des Gebiets gegenüber der landwirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik, beurteilt anhand der Entwicklung des Agrareinkommens und des Anteils der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung
. Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe und Altersaufbau der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung
. Belastung der Umwelt und des ländlichen Raums
. Lage der Gebiete innerhalb der Berggebiete oder der benachteiligten
Ziel 6 dient zur Bekämpfung der Entwicklungsprobleme besonders dünn besiedelter Gebiete (weniger als 8 Einwohner pro km² - Skandinavien).
1.4.3.2.2.1 Allgemeines
Die EU hat im Bereich der Regionalpolitik drei Fonds eingerichtet:
. Im Rahmen der Ziele 1, 2, und 5b (nächstes Kapitel) fördert der EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) u.a.
. produktive Investitionen
. Errichtung oder Modernisierung von Infrastrukturen, die zur Entwicklung oder Umstellung der betreffenden Regionen beitragen
. Maßnahmen im Bereich Forschung und technologische Entwicklung sowie Technologietransfer
. Investitionen im Bildungs- und Gesundheitswesen in den unter das Ziel 1 fallenden Regionen
. Vorrangig zur Erreichung der Ziele 3 und 4 in der gesamten EU und zur Verwirklichung der Ziele 1, 2 und 5b fördert der ESF (Europäischer Sozialfonds) u.a.
. im gesamten Gebiet der EU Maßnahmen zur Entwicklung von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Qualifikationen
. hierbei eingeschlossen ist die Erleichterung der Anpassung der Arbeitnehmer an den industriellen Wandel und an die Entwicklung der Produktionssysteme
. Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
. in den unter die Ziele 1, 2 und 5b fallenden Gebieten berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
. Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
. Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie für einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt
. Ausbildungssysteme in den Ziel-1-Gebieten
. Im Rahmen der Ziele 1, 5a und 5b fördert der EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft) u.a.
. Maßnahmen zur Überwindung der Probleme rückständiger Agrarstrukturen
. Die Stärkung und Umgestaltung der land- und forstwirtschaftlichen Strukturen; einschließlich der Strukturen für die Vermarktung und Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
. alternative Erwerbstätigkeiten zur Landwirtschaft
. die Entwicklung des Fremdenverkehrs
. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung des ländlichen Raumes
1.4.3.2.3 Die Gemeinschaftsinitiativen
. INTERREG II: Gefördert werden regionale Maßnahmenprogramme, die zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Regionen an den Binnen- und Außengrenzen der EU beitragen.
. LEADER II: Im Rahmen von LEADER II werden Vorhaben lokaler Aktionsgruppen unterstützt, die zur integrierten Entwicklung ländlicher Regionen und somit zu einer wirkungsvolleren Nutzung von deren regionalen Entwicklungspotentialen beitragen. LEADER II kommt in Ziel-1-und Ziel-5b-Regionen zur Anwendung.
. BESCHÄFTIGUNG: Ziel ist die Integration von Jugendlichen, Frauen (zur Verbesserung der Chancengleichheit) und Behinderten in den Arbeitsmarkt.
. ADAPT: Hauptziel ist die Unterstützung der Anpassung der Arbeitnehmer an den (industriellen) Strukturwandel. ADAPT soll die Ziel-4-Programme ergänzen - insbesondere hinsichtlich des Aspekts der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Projekten. Es werden arbeitnehmerorientierte Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe, zur Erhöhung von Flexibilität und Mobilität sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze gefördert.
. RECHAR II: Unterstützt wird der Strukturwandel in Regionen mit Kohlebergbau. Wichtige Maßnahmenbereiche sind der Ausbau neuer Wirtschaftszweige, Umschulungsmaßnahmen und Umweltsanierung.
. RESIDER: Unterstützt wird der Strukturwandel in Regionen mit Dominanz der Eisen- und Stahlindustrie. Im Vordergrund steht auch bei RESIDER die Förderung von kleineren und mittleren Unternehmen und Infrastrukturmaßnahmen.
. RETEX: Unterstützt wird der Strukturwandel in Regionen mit Textilindustrie. Die Ziele und Maßnahmenbereiche decken sich weitgehend mit RESIDER und RECHAR.
. KMU: Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im Industrie-, Handwerks-, und Dienstleistungssektor, werden bei der Erhöhung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit bzw. der Verbesserung ihrer internationalen Marktposition unterstützt.
. URBAN: In großstädtischen Problemgebieten werden Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Sozialwesen, Gesundheit, Sicherheit, Infrastruktur und Umwelt gefördert.
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