In Österreich gilt grundsätzlich das Prinzip des freien Außenhandels. Alle Bestimmungen zur Regelung des Außenhandels werden als Außenhandelsregime bezeichnet. Dieses Regime umfasst in Österreich Regelungen des Warenverkehrs, des Devisenverkehrs, der Wechselkurspolitik und alle Zollbestimmungen.
1.1) Regelung des Warenverkehrs :
Das Außenhandelsgesetz bestimmt die Freiheit des Warenverkehrs, der nur durch Beschränkungen eingeengt wird. Diese Beschränkungen betreffen Waren, deren Ein- bzw. Ausfuhr der Staat kontrollieren will.
1.2) Devisen- und Wechselkursregime :
Wechselkurse haben im Außenhandel eine große Bedeutung, denn sie erleichtern alle Import- und Exportgeschäfte. Der österreichische Schilling ist eine der stabilsten Währungen der Erde.
1.3) Zollbestimmungen :
Für Einfuhren industriell-gewerblicher Produkte aus EU-Staaten wurden die Zölle vollständig abgeschafft. Zölle werden nur für einen relativ kleinen Teil der Einfuhren angewendet. Aus nicht der EU angehörenden Staaten (sogenannte Drittstaaten) nach Österreich eingeführte Waren werden durch die Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) belastet.
|