(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung: Vollhaftung, persönlich unbeschränkte Haftung (volles Risiko),
einzelne Leitung/Einzelunternehmer,
kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
- Firmierung: Personenfirma
(2) Leitungsbefugnisse:
nur der Einzelunternehmer allein
(3) Gewinnbeteiligung:
Einzelunternehmer trägt Gewinne und Verluste allein
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
Finanzierungspotential sehr begrenzt/beschränkt, da keine neuen Teilhaber möglich,
höchstens stiller Gesellschafter
- Fremdfinanzierung:
insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens
(5) Steuerbelastung:
individuelle Einkommens- und Vermögenssteuer des Gesellschafters,
Gewerbesteuer für Betrieb
(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: einer (höchstens, sonst Gesellschaft)
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