Ihm obliegt die Verteidigung der Medienfreiheit. Er wird insbesondere die Ausführung und Einhaltung der Mediengesetze überwachen und über seine Arbeit regelmäßig der Reichskammer berichten.
[Die politische Freiheit im Volksstaat ist weder ohne Medienfreiheit noch ohne Verantwortlichkeit der Medien denkbar.
Es ist erkannt, daß der Einfluß der Macht des Geldes auf Medien aller Art nicht nur die Freiheit der Berichterstattung und die Meinungsvielfalt untergräbt, sondern zugleich die Ethik des Gemeinwesens zersetzt. Durch das Reichsmediengesetz ist sicherzustellen, daß die Macht des Geldes weder direkt noch indirekt Zugriff auf die Medien hat. Die, die Medien \"machen\" und herausgeben, müssen persönlich, sachlich und wirtschaftlich unabhängig sein.
Da die öffentliche Beeinflussung der Weltbilder Wohl und Wehe der Gemeinschaft berührt, sind die Medienmacher und Herausgeber beruflich besonders zu qualifizieren und ihre Berufsausübung einer strengen Selbstkontrolle zu unterwerfen. mit dem Ziel, die Ethik der Volksgemeinschaft zur Geltung zu bringen.
Das Gemeinschaftsgefühl ist der Urgrund der Freiheit des Deutschen Volkes. Eine \"Freiheit\" zur Zersetzung der Grundlagen der Freiheit kann es nicht geben.
Das Reich wird in eigener Regie Medien aller Art einsetzen. Es gewährleistet darüber hinaus die Existenz staatsfreier Medien. Diese bedürfen einer genossenschaftlichen Unternehmensträgerschaft. Als Genossen sind nur Mitarbeiter der Medienbetriebe zuzulassen.
Die Medien-Genossenschaften haben ihre Geschäfte ohne Gewinnerzielungsabsicht nach dem Ehrenkodex der Reichsmedienkammer zu führen. In den Medien selbst ist jegliche Werbung für Dritte untersagt. Die Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen ist Werbemedien vorbehalten. Diesen ist jegliche Informations- und Meinungspublizistik untersagt.]
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