Ist gewissermaßen die Regierung der Europäischen Gemeinschaft und wird von den EU-Ländern in gegenseitigem Einvernehmen für jeweils fünf Jahre ernannt. Sie handelt im Interesse der Gemeinschaft und darf von keinem Land Weisungen entgegen nehmen. Als Sprecherin der Gemeinschaft vertritt sie diese nach innen und außen. Ihre 20 Kommissare unterliegen ausschließlich der Kontrolle durch das Europaparlament bzw. den EU-Rat. Der Präsident der EU-Kommission (derzeit Jaques Santer (LUX)) ist - neben dem Ratspräsidenten - der höchste Vertreter der EU-Behörden und vertritt die Gemeinschaft beispielsweise bei den Gipfeltreffen der sieben mächtigsten Industriestaaten.
) Sie hat eingeschränkte Rechtssetzungskompetenzen und wacht über die Einhaltung und Anwendung der EU-Verträge und des EU-Rechts. Gegen Verfehlungen schreitet sie ein und ruft notfalls den Europäischen Gerichtshof an.
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