Diese Richtlinie der Europäischen Union regelt EU-weit den Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen und Kleinstlebewesen (Bakterien). Der Anbau von Pflanzen, ihr Verkauf und alle anderen Arten des absichtlichen Freisetzens in die Umwelt werden geregelt. So sind etwa behördliche Anmelde- und Zulassungs-verfahren sowie die Kennzeichnung der verpackten Produkte vorgesehen. Die Behörden legen dabei fest, was mit den gentechnisch veränderten Lebewesen getan werden darf, etwa kann nur der Verkauf als Saatgut oder aber auch die Weiterverarbeitung zu Futtermitteln oder Lebensmitteln erlaubt werden. Gentechnisch hergestellte oder veränderte Lebensmittel sowie Zusatzstoffe und Enzyme unterliegen nicht dieser Richtlinie.
Erhält ein Unternehmen die Genehmigung, eine gentechnisch veränderte Pflanze auf den Markt zu bringen, dann ist sowohl der Anbau als auch das Inverkehrbringen dieser Pflanzen in allen EU-Mitgliedstaaten erlaubt. Deshalb müssen alle Mitgliedstaaten in den Genehmigungsprozeß miteinbezogen werden. Erhebt auch nur ein einziger EU-Mitgliedstaat Einspruch, tritt ein kompliziertes Verfahren in Kraft. Dennoch kann es sein, dass eine Genehmigung erteilt wird. Dann gilt diese, wie schon erwähnt, für alle Mitgliedstaaten; also auch in jenen, die ursprünglich einen Einspruch erhoben haben.
Ist die EU-weite Genehmigung einmal erteilt worden, haben Mitgliedstaaten, die Bedenken gegen die Zulassung haben, nur noch eine einzige Möglichkeit. Sie können einen zeitlich befristeten Anbau- bzw. Importstopp für ihr Land aussprechen. Dieser muß jedoch wissenschaftlich begründet sein und wird normalerweise innerhalb von drei Monaten von der EU-Kommission beurteilt.
Kommt die EU-Kommision zu der Meinung, daß der ausgesprochene Importstopp unbegründet ist, muß der jeweilige Mitgliedstaat das Produkt ebenfalls zulassen. Den derzeit wohl bekanntesten Fall dieser Art stellt der Importstopp für gentechnisch veränderten Mais der Firma Ciba-Geigy (jetzt Novartis) durch Österreich dar, dem sich Luxemburg angeschlossen hat. Obwohl die EU den Anbau und das Inverkehrbringen von diesem Mais genehmigt hat, haben Österreich und Luxemburg die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen. Da mittlerweile der Bereich Gentechnik und Lebensmittel auch in anderen EU-Mitgliedstaaten sehr heftig diskutiert wird, konnte bis heute das Importverbot aufrechterhalten werden.
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