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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Österreich -



1.4.5.1 Nettozahler/-empfänger-Verhältnis Österreichs

Die Nettozahlerposition wird rein durch die Einzahlungen in den EU-Haushalt und direkte Rückflüsse aus diesem definiert.
Nicht berücksichtigt wird dabei jedoch etwas viel Wichtigeres: Die EU-Mitgliedschaft bringt Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Wohlstand in der Zukunft.
Schon das erste Jahr des Beitritts zeigte die Wirkung des Beitritts: 1995 sind 17,6 Mrd. öS an ausländischen Direkt-Investitionen nach Österreich geflossen, was wiederum Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Wohlstand bedeutet. Man muß also die gesamten volkswirtschaftlichen Auswirkungen in die "Bilanz" des EU-Betrittes miteinbeziehen, um die tatsächlichen Effekte auf die Wirtschaftslage in Österreich seriös beurteilen zu können.
Durch den EU-Beitritt steht uns ein Wirtschaftswachstum von 5% bis zum Jahr 2000 ins Haus. Unsere Nettozahlungen machen sich also ganz sicher bezahlt.


1.4.5.2 Förderungen in Österreich


1.4.5.2.1 Allgemeines

Auch Österreich ist dank seiner Verhandlungserfolge ein Nutznießer der Regionalpolitik der Europäischen Union. Mehr als 40% der Fläche des Bundesgebietes wurden zu förderungswürdigen Gebieten erklärt. Zwischen 1995 und 1999 erhielten wir Förderungen in der Höhe von 21,4 Mrd. Schilling.


1.4.5.2.2 Die Förderung von 1995-1999

Die Regional- und Strukturförderung der EU griff seit 1. Jänner 1995 in Österreich ein und dauerte in dieser gegenwärtigen Programmplanungsperiode bis 1999. Die Einheitlichen Programmplanungsdokumente wurden von Österreich fristgerecht in der zweiten Hälfte des Jahres 1995 bei der Kommission eingereicht und von dieser Ende 1995 bewilligt und beschlossen. Die ersten Gelder wurden daher plangemäß noch vor Jahresende 1995 nach Österreich zur Auszahlung gebracht. Die Regionalprogramme zeichnen sich aber gerade dadurch aus, daß sie langfristige Projekte fördern. Aus diesem Grund ist der Erfolg erst in einigen Jahren sichtbar.


1.4.5.2.3 Die Zielgebiete


1.4.5.2.3.1 Tabelle: Die Zielgebiete


Ziel 1 Burgenland
Ziel 2 Obersteiermark, Steyr-Kirchdorf, Wiener Neustadt, Dornbirn
Ziel 3 allgemeines Sozial- und Arbeitsmarktziel (ganz Österreich)
Ziel 4 allgemeines Sozial- und Arbeitsmarktziel (ganz Österreich)
Ziel 5a Anpassung der österreichischen Landwirtschaft
Ziel 5b große Gebiete Österreichs, die bäuerliche Struktur aufweisen

1.4.5.2.3.2 Die Zahlungen für Zielgebiete 1995-1999

(in Mio ATS)

Ziel Betrag
Ziel 1 2.428,80

Ziel 2 1.333,20
Ziel 3 1.042,80

Ziel 4 4.171,20
Ziel 5a 5.121,60

Ziel 5b 5.425,20
1.4.5.2.4 Tabelle: Beihilfen für Landwirte bis 1995

Maßnahme Betrag in Mio öS

Dürreentschädigung (Ernte 1994)
Mais 147,10

Ölsaaten 93,83
Teilsumme 240,93

Degressiver Ausgleich

Sperrlager Mais 47,68
Frachtvergütung Mais 1,90

Lagerabwertung 4.436,55
Bestandsabwertung Geflügel 66,67

Milch 1.595,59
Schweine 270,34

Geflügel 47,55
Ölsaaten 462,78

Stärkekartoffel 21,77
Getreide, Eiweißpflanzen 3.055,42

Kleinalternativen 45,37
Futtersaatgut 2,02

Zuchtschweine 455,41
Teilsumme 5.956,25

EU-Ausgleichszahlungen und Förderungen

Kulturpflanzenausgleich Ölsaaten 351,68
Mutterschafe 42,81

Forstförderung 46,50
Sonderprämie männliche Rinder 504,58

Mutterkühe 358,42
Ausgleichszulage 2.878,85
Kulturpflanzenausgleich (Getreide u.a.) 4.230,62
Umweltprogramm 6.888,38

Körnerhülsenfrüchte 0,17
Teilsumme 15.102,01

Gesamtsumme 25.851,99


1.4.5.2.5 Die Gemeinschaftsinitiativen

In der EU existieren besondere Gemeinschaftsinitiativen, die schwerpunktmäßig die Arbeiten der Strukturfonds unterstützen. Österreich wurde auch hier eingebunden, nimmt an insgesamt neun Gemeinschaftsinitiativen teil und erhält dafür 19.281,24 Mio öS für den Zeitraum 1995 bis 1999. Eine der für Österreich wichtigsten Gemeinschaftsinitiativen ist INTERREG II, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union unterstützen soll. Weiters sind als Gemeinschaftsinitiativen LEADER (ländliche Entwicklung), BESCHÄFTIGUNG (Frauen, Behinderte, Jugendliche), ADAPT (Arbeitsmarkt), INDUSTRIELLER WANDEL (beispielsweise KMU-Förderung) und URBAN (städtebauliche Entwicklung) für Österreich vorgesehen.


1.4.5.2.6 Forschung und Technologie

Die Forschungsförderung der EU soll die Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten ergänzen und beschränkt sich auf solche Themen, die weder von der Privatwirtschaft noch durch die öffentliche Hand auf nationaler oder regionaler Ebene durchzuführen sind (Subsidiaritätsprinzip). Im Forschungsbereich handelt es sich um Vorhaben, die aus Kostengründen (Großforschungsprojekte mit hohen mittel- bis langfristigen Investitionen, Schlüsseltechnologien, die sich auf verschiedene Industriezweige beziehen) oder aufgrund der grenzüberschreitenden Problematik (ansteckende Massenerkrankungen, Umweltprobleme) nicht auf einzelstaatlicher Ebene durchgeführt werden können.

 
 

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