Die erste Stufe zur Verwirklichung der WWU begann am 1. Juli 1990 mit der vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten und endete mit 31. Dezember 1993.
1991 Abschluß des Maastrichter Vertrags.
Neben der Beseitigung aller materiellen, technischen und steuerlichen Schranken im innergemeinschaftlichen Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital (Vollendung des Binnenmarktes) wurde in dieser Phase auch eine verstärkte Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz-, Wechselkurs- und Geldpolitiken unter den Mitgliedern verfolgt, um eine dauerhafte wirtschaftliche Konvergenz und Preisstabilität zu schaffen. Das sind die Voraussetzungen für die Verwirklichung der WWU.
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