Gründung der OHG:
- Gründung durch 2 Gesellschafter - Gesellschaftervertrag, wenn keine Auslassung der Paragraphen 110 bis 122 HGB (Gesetzliche Grundlage der OHG) →Gesellschaftervertrag keine bestimmte Form
- kein Mindestkapital nötig, dennoch hohe Kreditwürdigkeit, da volle Haftung übernommen werden muss
- Eintrag ins Handelsregister
- Gründungskosten liegen bei ca.500€
3. Geschäftsführung:
- alle Gesellschafter sind berechtigt, verpflichtet zur Mitentscheidung und gleichberechtigt, da alle für das Unternehmen haften à Ausnahme: andere Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag
- jeder Gesellschafter kann Geschäftsführung und Vertretung übernehmen
- Geschäftsführergehälter für die Gesellschafter steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig
4. Mitgliedschaft und Haftung:
- jeder kann Mitglied werden
- kann jederzeit durch einen Vertrag ein-/austreten
- Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft und ihren Gläubigern
- Haftung ist:
1. primär (unmittelbar)
2. unbeschränkt
3. gesamtschuldnerisch
5. Kapital
5.1 Kapitalbedarf und Kosten
- veränderliche Höhe des einzubringenden Eigenkapitals ist nicht festgelegt
- Kosten: bei Eintragung der OHG ergeben sich mehrere Kosten:
- Eintrag in das Handelsregister durch einen Notar ca. 100 €
- vorgeschriebene Bekanntmachung und Eintrag durch das Amtsgericht ca. 300 €
- Mitgliedschaft in der IHK ca. 50 – 100 €
5.2 Steuern
- Sonderbetriebsvermögen: Wirtschaftsgüter, die der Gesellschafter der OHG für die Zwecke dieser nutzt, müssen einer Sondebilanz ausgewiesen werden
- Gewerbesteuer: ist in der Regel gewerbesteuerpflichtig , d.h. die zu zahlende Gewerbesteuer wird nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Einkommenssteuer der Gesellschafter angerechnet, bei dem Gewerbeertrag ( bei Ermittlung ) wird ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen
- Einkommensteuer: nicht die OHG selber ist einkommenssteuerpflichtig sondern jeder einzelne Gesellschafter, Gesellschafter erzielen ihre Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb , durch ihre Beteiligung an einer OHG
- Umsatzsteuer: OHG ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes
- Erbschaftsteuer: wird ein spezieller Freibetrag für Betriebsvermögen gewährt bei der Übertragung des Betriebs durch Schenkung, Erbfolge oder Nachfolger
6. Erfolgsbeteiligung:
- vertraglich geregelt, falls nicht, dann Aufteilung nach Handelsgesetzbuch:
o Gesellschafter bekommt mind. 4 % des eingebrachten Privatvermögens, Verteilung des Restgewinns nach Anzahl der Gesellschafter
- Risiko der privaten Pleite bei Insolvenz und/oder Geschäftsaufgabe aber enorm höher als z.B. bei GmbH
7. Auflösung einer OHG
- Aspekte zur Auflösung einer OHG:
o Zeitablauf, d.h. wenn nur eine bestimmte Zeit des Vorhandenseins dieser OHG besteht
o Beschließung der Auflösung durch Gesellschafter
o Eröffnung des Insolvenzverfahren (Vermögen der Gesellschafter)
o gerichtliche Entscheidungen
- Aspekte zur Ausscheidung einer OHG:
o Eintretung des Todes
o Insolvenzverfahren über sein Vermögen wird eröffnet
o Kündigung des Gesellschafters (Selbstkündigung)
o Kündigung des Gesellschafters durch einen Privatgläubiger
o auf Grund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung
o bei vereinbarten Ausscheidungsgründen die im Gesellschaftsvertrag schriftlich festgehalten werden
8. Vor- und Nachteile
Vorteile:
- finanzieller Vorteil, da Gesellschafte wenig Eigenkapital einbringt
- hohe Kreditwürdigkeit
Nachteile:
- Haftung mit Gesamtvermögen --> bei Verlust des Unternehmens privatrechtliche Folgen für den Gesellschafter
- hohes Konfliktrisiko unter mehreren Gesellschaftern
- Gesellschaftsrechte wie Stimm- o. GEwinnbezugsrecht nicht vererbar und übertragbar
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