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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gesellschaften

Die dritte stufe 1999-2002



Die Europäische Währungsunion beginnt in den vom Europäischen Rat bestimmten Teilnehmerstaaten mit dem 1. Jänner 1999. An diesem Tag legt der Rat aufgrund eines einstimmigen Beschlusses der EU-Staaten, mit Ausnahme von Dänemark und dem Vereinigten Königreich, unwiderruflich die Wechselkurse der einzelnen Landeswährungen zum Euro fest. Die nationalen Währungen sind von da an nur noch ungerade Ausdrucksformen einer einzigen Währung. Die Umrechnungskurse werden mit sechs signifikanten Stellen angenommen.

Phase B
Ebenfalls am 1. Jänner 1999 geht die gemeinsame Geldmarktpolitik von den nationalen Notenbanken auf das ESZB über. Es soll vor allem die Verwendung des Euro auf Devisenmärkten fördern und die Entstehung eines Geldmarktes in Euro forcieren. Die nationalen Großbetragszahlungssysteme sollen zu diesem Zweck mit dem von der ESZB bereitgestellten "Echtzeit-Brutto-System" für den Zahlungsverkehr TARGET (= Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System) operieren.
Die Buchgeldumstellung wird den Marktgegebenheiten überlassen. De facto wird es möglich, jederzeit von der nationalen Währung in den Euro zu wechseln, da alle Bankkonten in beiden Währungen geführt werden müssen und die Landeswährung nur eine Denomination des Euro ist.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Teilnehmerstaaten feststehen, beginnt die Vorbereitungszeit auf die Währungsumstellung, besonders im Banken- und Finanzsektor, aber auch in der Privatwirtschaft.

Phase C
Die letzte Phase beginnt mit der Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen im Austausch gegen das nationale Bargeld, die spätestens drei Jahre nach Beginn der Währungsunion, also am 1. Jänner 2002, stattfinden wird. Der genaue Zeitpunkt wird vom Europäischen Rat zu Beginn der dritten Stufe festgelegt. Das neue gesetzliche Zahlungsmittel und das alte nationale Bargeld werden bis zu sechs Monate in einer Dualitätsphase parallel laufen, und alle Preise werden in beiden Währungen angeschrieben sein. So lange hat man auch Zeit, seine Schillinge zu dem bereits festgelegten Wechselkurs in Euro zu wechseln.
Die Phase C endet an dem Tag, an dem die nationale Währung ihren Status als gesetzliches Zahlungsmittel verliert, also spätestens am 1. Juli 2002. Dieses Datum ist der Abschlußtermin für die Währungsumstellung in allen Wirtschaftssektoren. Die Banken stellen alle Konten in den Währungen, die im Euro aufgehen, auf Euro um. Der Euro wird das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. Die von da an ungültigen nationalen Währungen können aber noch auf Jahre hinaus bei den Nationalbanken in Euro umgetauscht werden.

 
 

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