Zur Vornahme einzelner Staatsakte von besonderer politische Bedeutung treten der Nationalrat und der Bundesrat in gemeinsamer öffentlicher Sitzung am Sitz des Nationalrates als Bundesversammlung zusammen. Solche Staatsakte währen die Angelobung des Bundespräsidenten
,Kriegserklärungen,Absetzug des Bundespräsidenten.