Den traditionellen Lohnformen wird vorgeworfen, dass sie sich nicht ausreichend genug auf die Notwendigkeit zu mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt einstellen können, die insbesondere aufgrund von Globalisierung, E-Commerce und hoher Arbeitslosigkeit notwendig geworden ist. Kennzeichnend für alle neueren Lohnformen ist daher das erhöhte Maß an Flexibilität bei der Lohngestaltung. Das zeigen auch entsprechende Trends in den USA. In diesem Zusammenhang wird die leistungsorientierte Vergütung in den Vordergrund gerückt und die Basislöhne damit niedrig gehalten.
Investivlohn
Eine wichtige neue Lohnform stellt der sogenannte Investivlohn dar, bei dem Teile des Arbeitsentgeltes als Beteiligung an Investitionen des Unternehmens ausbezahlt werden. Damit wird die Entlohnung an den Erfolg des Unternehmens gekoppelt.
Solche Beteiligungen können stille Beteiligungen sein. Hier wird der Arbeitnehmer zusätzlich zum Basislohn als stiller Gesellschafter des Unternehmens am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.
Eine weitere Form des Investivlohnes sind sogenannte Aktienbeteiligungen (Stock options), die aus amerikanischen Entlohnungsmodellen nicht mehr wegzudenken sind. In Deutschland bieten mittlerweile über die Hälfte der im Deutschen Aktienindex repräsentierten Unternehmen Aktienoptionspläne an oder stehen vor deren Einführung. Viele nichtbörsenorientierte Unternehmen zahlen anstelle der Optionen auf Aktien einen in zwei Teile gesplitteten Bonus (Jahresergebnis, Erreichen von Unternehmenszielen).
Auch wenn solche Beteiligungsformen für Arbeitnehmer große Chancen bieten, sollte man die Nachteile nicht ausser acht lassen. Denn im Falle eines Konkurses des Unternehmens verliert der Mitarbeiter nicht nur den Arbeitsplatz sondern auch das in das Unternehmen investierte Vermögen! Ein weiterer nachteiliger Effekt kann eine mögliche Stimmungsverschlechterung in der Belegschaft zu Zeiten negativer Betriebsergebnisse mit gegebenenfalls negativen Auswirkungen auf Motivation und Leistung sein.
Sonstige flexible Lohnmodelle
Sogenannte Cafeteria-Modelle eröffnen den Beschäftigen die Möglichkeit, Zusatzleistungen aus einem breiten Angebotspektrum auszuwählen. Hat der Arbeitnehmer bestimmte Leistungsziele erreicht, kann er zwischen Angeboten wie Lebensversicherung, Firmenwagen, Finanzierung der Ausbildung der Kinder etc. wählen. Diese Systeme sind zur Zeit noch eher auf die Managementebene beschränkt, aber in Zukunft für alle Arbeitnehmer denkbar.
Eine weitere neue Vergütungsform stellt die Deferred Compensation (aufgeschobene Vergütung) - als eine arbeitnehmerfinanzierte Form der betrieblichen Altersversorgung - dar, bei der Teile der Vergütung in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt wird. Auch solche Modelle werden für den deutschen Markt immer interessanter, da zukünftig nur eine zusätzliche private Altersversorgung Lücken im staatlichen Rentensystem stopfen kann.
Kombilohn
Als eine neuere (aus der Not heraus geborene) Lohnform zur Schließung von Beschäftigungslücken im Niedriglohnbereich kann man den sog. Kombilohn ansehen, der ein staatlich subventioniertes Arbeitsverhältnis insbesondere für geringqualifizierte Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänder darstellt. Die Bundesanstalt für Arbeit kann einen Arbeitgeber, der einen Arbeitslosen einstellt, durch einen Zuschuß von bis zu 75 % des Arbeitslosengeldes fördern, das der Arbeitnehmer bei Nichtbeschäftigung erhalten hätte. Dem Beschäftigtem wird als Mindeststandart das Entgelt gewährt, wie es durch die untersten Lohn- und Gehaltsgruppen repräsentiert wird.
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